Habe mich bereits Arbeitslos telefonisch gemeldet, da Vertrag abläuft...Nun?

6 Antworten

Eine Sperre würdest du nicht bekommen, da du noch gar keinen ALG - 1 Anspruch geltend gemacht hast, dass würdest du erst am ersten Tag deiner persönlichen Arbeitslosmeldung machen.

Du hast dich jetzt erst einmal Arbeit suchend gemeldet, nimm den Termin wahr und sag das du wahrscheinlich weiter beschäftigt wirst, sollte das nicht der Fall sein, dann hast du dich zumindest fristgerecht Arbeit suchend gemeldet und du bekommst keine Sperrzeit nach § 159 SGB - lll von 1 Woche wegen verspäteter Arbeit suchend Meldung.

Eine Sperrzeit von 12 Wochen würdest du nur bei Eigenkündigung ohne wichtigen Grund, Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund bzw.wenn du für deine Kündigung selber verantwortlich wärst bekommen.

Solltest du dann vor Ablauf deines alten Vertrages einen neuen bekommen und nahtlos ohne ALG - 1 weiter arbeiten können, dann rufst du einfach an und sagst das du nicht mehr Arbeit suchend bist, da du einen neuen Vertrag bekommen hast, dann sollte sich das erledigt haben.

Sperrzeit betrifft nur das "arbeitssuchend" melden, nicht das "arbeitslos". Letzteres kann man auch am ersten Tag der Arbeitslosigkeit noch machen. Du solltest auf jeden Fall dort erscheinen.

Zu wissen das du übernommen wirst, bringt dir nichts. Auch ich bekam schon mal eine Übernahme zugesagt, aber das wurde letztenendes auch verworfen. Bevor du also nix schriftlich hast (Arbeitsvertrag), solltest du die Termine wahr nehmen.

Solange du keinen Vertrag hast, also dass du übernommen wirst, musst du das machen mit dem Arbeitsamt

Es ist Deine Pflicht, dort zu erscheinen...

Argentur für Arbeit ist nicht schlecht. Ja musst du.