befristeter Arbeitsvertrag läuft aus, trotz kürzlich erfolgte Gehaltserhöhung, keine Verlängerung. Wie sieht's mit Arbeitslosengeld bzw. Harz IV aus?

7 Antworten

Du hättest dich etwas früher schlau machen müssen ...

Wenn man einen befristeten Vertrag hat, dann bedarf es keiner extra Kündigung, dann endet das Arbeitsverhältnis einfach.
(In den meisten Arbeitsverträgen heißt das etwa so:  "... das Arbeitsverhältnis endet vertragsgemäß am xxx. und bedarf keiner gesonderten.Kündigung")

Also weiß man, wann der Vertrag schlechtestenfalls endet und ist verpflichtet, sich 3 Monate vor (möglichem) Inkrafttreten der "Beendigung durch Befristung" im jeweils zuständigen Amt zu melden.

Meine Kollegen und ich arbeiten auch  in drittmittelfinanzierten Projektverträgen bei einem Bildungsträger. Wenn das Nachfolgeprojekt noch nicht klar ist, dann müssen wir uns auch erst mal beim Arbeitsamt melden. Auch wenn der Fall dann nicht eintrifft. Das machen wir schon seit 4 Jahren so.

1. Dein Chef muss nicht definitiv drei Monate vor Vertragsauslauf wissen, ob er genug Aufträge hat, um dich weiter zu beschäftigen. Vielleicht wartet er ja auch noch auf (bereits angebahnte) Aufträge.

2. Dein Chef hätte sich nichts vergeben, wenn er dir rechtzeitig Bescheid gesagt hätte. Aber wenn du in einem größeren Unternehmen arbeitest, wo dein Vorgesetzter nicht derjenige ist, bei dem du den Arbeitsvertrag gemacht hast, dann geht so etwas schon mal unter. 

Da hättest du selbst dran denken müssen - oder dich halt informieren.

Im übrigen gibt es beim Arbeitsamt für ein Meldeversäumnis (zu späte Meldung)  eine Woche Sperre - keine drei Monate.

Eine allgemeine Gehaltserhöhung steht natürlich auch befristeten Arbeitskräften zu. Das hat mit dem Auslaufen des Vertrages nichts zu tun.

Noch hast du aber nur ein Gerücht gehört. Nicht irgendein Kollege kann dir sagen, ob dein Vertrag verlängert wird oder nicht. Wenn dir offiziell mitgeteilt wird, dass du nicht übernommen wirst, muss der AG dir Gelegenheit geben, dich bei der Arbeitsagentur zu melden. (Fürsorgepflicht)

Wenn du in den letzten 24 Monaten 12 Monate beitragspflichtig gearbeitet hast, hast du Anspruch auf AlG 1.

AlG 2 bekommt jeder, der arbeitsfähig UND bedürftig ist.

Montag gleich ab zur Personalabteilung und nachfragen. dann event. auch gleich zum Jobcenter. Das mit der Sperrfrist würde ich jetzt mal nicht so ernst nehmen, kann aber durchaus sein. Du musst dich Arbeitslos melden wenn du es (von einer Kündigung) erfahren hast. Du konntest vielleicht wirklich davon ausgehen, dass du weiter beschäftigt wirst.

Was deine Kollegen so sagen oder denken ist völlig wurscht.

Einmal abgesehen von den richtigen Hinweisen, Dich sofort bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden, geht es hier um die Frage der Rechtmäßigkeit der momentanen, am 30.09. endenden Befristung.

Die ersten 2 Jahren war ich als Werkstudentin da eingestellt. Nach dem Studium wurde ich übernommen und habe einen befristeten Arbeitsvertrag bekommen. Der läuft zum 30. September aus.

Um welche Art Befristung hat es sich gehandelt und handelt es sich jetzt?

Waren die 2 Jahre als Werkstudentin eine reine zeit-/kalendermäßige Befristung oder eine Sach-/Zweckbefristung, die an die Beendigung des Studiums gebunden war?

Und die jetzige Befristung: eine reine zeit-/kalendermäßige Befristung oder eine Sach-/Zweckbefristung?

Reine Zeitbefristungen (also solche ohne einen Sachgrund) dürfen maximal nur für die Dauer von 2 Jahren erfolgen, wenn es keine anderslautende Regelung in einem anzuwendenden Tarifvertrag gibt.

Wenn die zweite, jetzt endende Befristung eine Zeitbefristung war, dann war sie nach dem Gesetz (Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG § 14 "Zulässigkeit der Befristung" Abs. 2 Satz 2) nicht zulässig, wenn die erste 2-jährige Befristung ebenfalls eine reine Zeitbefristung war.

Unter diesen Voraussetzungen hättest Du jetzt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis und kannst also gegenüber Deinem Arbeitgeber die Entfristung des momentanen Arbeitsverhältnisses behaupten - und gegebenenfalls vom Arbeitsgericht feststellen lassen.

So weit die rein rechtlichen Situationen.

Ob Du aber (persönlich) mit Deinem Arbeitgeber in einen möglichen Konflikt treten kannst oder willst, ist wieder eine ganz andere Frage, die ich nicht beantworten kann - und "Recht haben" und "Recht bekommen" sind leider viel zu oft zwei sehr verschiedene Dinge ...

Für eine mögliche gerichtliche Feststellung Deines Anspruchs auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis brauchst Du übrigens in der 1. Instanz des Arbeitsgerichtsverfahrens keinen Anwalt (den Du ohnehin - unabhängig vom Ausgang des Verfahrens - selbst bezahlen müsstest, wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast oder nicht Gewerkschaftsmitglied bist).

dich sofort melden

du bekommst aber trotzdem eine sperre

es ist deine schuld, du hättest dich 3 monate vor auslaufen bei amt melden müssen

deine mitwirkungspflicht

Avgustina 
Fragesteller
 27.08.2016, 21:38

Danke! Das heißt ich werde erst im Januar 2017 für 3 Monate Arbeitslosengeld beziehen dürfen?

Familiengerd  27.08.2016, 23:25

Ob sie tatsächlich eine Sperre bekommt, ist hier überhaupt noch nicht sicher "ausgemacht"!

Es kommt auf die konkreten Umstände an - hier also möglicherweise darauf, dass sie aufgrund der Gehaltserhöhung wegen besonderer Leistung gutgläubig von einer Fortdauer des Arbeitsverhältnisses über das Befristungsende hinaus ausgehen durfte.