Habe ich auch nach der Kündigung ein Recht auf Nachzahlung?

4 Antworten

Die kannst du dir doch über die Steuererklärung wieder holen

leider kein Schwachsinn, sondern vollkommen in Ordnung.

Wenn der Arbeitgeber über die Steuer-ID keine Daten abrufen kann, da die ID fehlt, MUSS der Lohn nach Steuerklasse 6 abgerechnet werden.

Die Teilnahme am Elstam-Verfahren ist ja (leider) mittlerweile Pflicht für den Arbeitgeber.

wenn du keine ID vorgelegt hast, dann muessen sie mit der schlechtesten Steuerklasse abrechnen. Du haettest die ID vor der Abrechnung nachreichen koennen, hast du aber versaeumt, ist also dein Verschulden. Der Arbeitgeber kann das jetzt nicht mehr korrigieren. Du musst dir das Geld ueber den Lohnsteuerjahresaufgleich fuer letztes Jahr wieder holen. Wenn es fuer letztes Jahr war, kannst du den Einkommenssteuerausgleich auch sofort beantragen, dann hast du bald dein Geld.

ich vermute mal, dass du kein Recht darauf hast (bin mir aber nicht sicher)- du kannst dir das Geld aber auf jeden Fall über die Einkommenssteuererklärung wiederholen.

andfab  03.02.2015, 12:32

genauso ist es..... DH

Familiengerd  03.02.2015, 13:07

Das ist richtig!

Ein Nachzahlungsanspruch bestünde lediglich bei vom Arbeitgeber zu viel oder unberechtigt einbehaltenen Sozialabgaben.

Familiengerd  03.02.2015, 13:29
@Familiengerd

Ergänzung:

eine Nachzahlung wäre nicht möglich, da ich ja nicht mehr dort arbeite.

Diese Aussage des Arbeitgeber ist selbstverständlich Unsinn - unabhängig von der konkreten Sachlage!