Zu wenig Gehalt ausgezahlt bekommen was tun?
Hey Leute ich sitze zurzeit ziemlich in der Klemme. Ich möchte kurz mal meine Situation erklären: Ich war jetzt seit September in einer Zeitarbeitsfirma angestellt, nun wurde ich im November eine Woche krank und es kam die Kündigung für den 6. Dezember. Ausserdem war ich wegen fehlenden Einsatz 1 Woche zuhause aber da ich 35std auf dem Zeitkonto hatte dachte ich diese Woche würde mir bezahlt werden. Ich habe mich beim Arbeitsamt schon arbeitslos gemeldet, aber der antrag konnte noch nicht angenommen werde, da ich meine Arbeitsbescheinigung erst im Januar bekomme. Jetzt kommt die Sache: Mir wurden für den letzten Monat nur 480€ ausgezahlt. Das ist grade mal die Miete und ich weiß einfach nicht was ich tun soll. Kla ich werde mich nächste Woche direkt informieren wieso es so wenig Geld geworden ist und alles, aber mein Problem ist dass ich weiß dass ich diesen Monat kein Geld mehr sehen werde und ich nicht weiß wie ich diesen monat überleben soll. ich kann mir leider auch ichts leihen. Weiß jemand eine möglichkeit wie man über die Runden kommen kann? Ich bin echt nurnoch verzweifelt..tut mir leid dass ich mich nicht deutlicher Ausdrucken kann ich hoffe ich bekomme hier hilfreiche Tipps! Vielen Dank schonmal!
Edit: So Leute ich habe meine Lohnabrechnung bekommen. Mir wurden KEINE Krankheitstage bezahlt und 15Std vom gehalt "abgezogen" für das Arbeitszeitkonto! Ausserdem wurden die Krankheitstage als FEHLTAGE eingetragen! Was kann ich tun, falls die sagen sie hätten nie eine Krankenmeldung bekommen? Ich habe sie IMMER abgegeben einmal per Post dann Persönlich!!!
5 Antworten
Hallo, die Zeitfirma ist gesetzlich verpflichtet, Dir den vollen Monatslohn zu bezahlen ! Wenn Du eine ärztliche Bescheinigung hast, darf Dir die Firma keinen Lohn abziehen. Seit September stehen Dir ausserdem bis zum Ende Urlaubstage zu. Für die Tage, wo die Firma keinen Einsatz für Dich hatte, darf sie Dir NICHT Stunden von Deinem Plusstunden-Konto abziehen - das ist alleine ihr Unternehmerrisiko. Sie darf/durfte Dich auch nicht zwingen, Urlaubstage zu opfern, wenn sie keinen Einsatz hatte.
Das Bundesarbeitsgericht hat nämlich am 13.12.2000 (Az.: 5 AZR
334/99) entschieden, dass eine Verrechnung des Arbeitgebers nur dann möglich ist, wenn der Arbeitnehmer Einfluss auf das Entstehen von Minusstunden hatte. Dies ist jedenfalls dann nicht der Fall, wenn nicht genug Arbeit im Betrieb vorhanden war, denn darauf hat der Arbeitnehmer keinen Einfluss.
https://kanzas.de/2011/11/25/keine-verrechnung-mit-vergutungsanspruchen-bei-negativem-arbeitszeitkonto/
So wie ich das sehe, hast Du folgende Ansprüche:
1. ) Volle Auszahlung der Plusstunden auf Deinem Zeitkonto.
2. ) Auszahlung der Urlaubstage seit September.Es besteht ein Anspruch auf 20 Tage Urlaub pro Jahr bei Vollzeit und einer 5-Tage-Woche.
Den vollen Urlaubsanspruch erwerben Zeitarbeitnehmer, wenn sie mindestens sechs Monate ununterbrochen bei ihrer Zeitarbeitsagentur angestellt waren. Wer vorher ausscheidet, darf für jeden Monat seiner Beschäftigung nur ein Zwölftel seines Jahresurlaubs nehmen.
Demnach hättest Du noch Anspruch auf die Urlaubstage seit September bis zum Ende. Also 20 Urlaubstage/Jahr geteilt durch 12 Monate, multipliziert mal 3 (Sept.-Nov. ´16). Das wäre ca. 4,99 Urlaubstage, die mit je 7 Stunden berechnet werden. Da hast Du also auch noch Anspruch auf die Auszahlung von weiteren knapp 35 Stunden multipliziert mit Deinem Bruttolohn, zusätzlich zu den 35 Stunden vom Zeitkonto.
Du kannst Dich an Verdi für eine Rechtsberatung wenden:
Rechtsberatung von Verdi. Suche über Postleitzahl, Bundesland https://www.verdi.de/wegweiser/verdi-finden
https://www.verdi.de/themen/recht-datenschutz/++co++259cb6fc-ae09-11e0-7d3a-00093d114afd
Kann ein in der Arbeitnehmerüberlassung tätiger Arbeitgeber einem
Arbeitnehmer für eine gewisse Zeit keine Arbeit zuweisen, so trägt er
hierfür das unternehmerische Risiko. Eine Vereinbarung dahingehend, dass die Zeiten ohne Einsatzmöglichkeit mit bereits für geleistete Überstunden ausgezahltem Lohn abgegolten sein soll, ist daher unwirksam. Die Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos für einen Leiharbeitnehmer darf in seiner Gesamtheit nicht dazu führen, dass das unternehmerische Risiko der fehlenden Einsatzmöglichkeit auf den Arbeitnehmer abgewälzt wird. Regelungen, wonach das Arbeitszeitkonto im Falle fehlender Beschäftigungsmöglichkeit einseitig durch den Arbeitgeber belastet werden kann, sind gesetzlich verboten. Urteil des LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 19.02.2015, Az.: 5 Sa 138/14
OK, das stimmt. Er hat Urlaubsanspruch für Oktober und November. Bei den anderen Dingen wie Auszahlung von seinen Plusstunden und Nichtzahlung des vollen Lohnes, sollte er sich von der Zeitfirma nicht über den Tisch ziehen lassen. Offebar scheint die Firma korrupt zu sein.
So Leute sry dass ich hier rein schreibe aber ich habe meine Lohnabrechnung bekommen. Mir wurden KEINE Krankheitstage bezahlt und 15Std vom gehalt "abgezogen" für das Arbeitszeitkonto! Ausserdem wurden die Krankheitstage als FEHLTAGE eingetragen! Was kann ich tun, falls die sagen sie hätten nie eine Krankenmeldung bekommen? Ich habe sie IMMER abgegeben einmal per Post dann Persönlich!!!
Hast du dich schonmal gefragt, was deine Ziele im Leben sind ?
Schreib alle Leute an, welchen du diesen Monat Geld zahlen müsstest und erkläre deine Situation kurz und knapp.
Dann kommst du nicht direkt in Verzug und es schaffst bei den Gläubigern ein gutes Gefühl das Geld noch zu bekommen.
Vielleicht kannst du auch die Miete stunden um Lebensmittel zu bezahlen.
Desweiteren würde ich mit dem Personaldienstleister schriftlich kommunizieren um die Antworten schwarz auf weiss zu haben und mithilfe der Gerichtskostenbeihilfe sich ein Anwalt nehmen zu können. - Um vielleicht noch was an Lohn rauszuholen.
Generell würde ich deine Situation meinen Lebensstandard auf ein absolutes Minimum drosseln und "Bewerbungen, Bewerbungen, Bewerbungen" schreiben. - Vielleicht putzt du dich raus und fährst einfach mal spontan in die Stadt und sprichst mit deiner Bewerbungsmappe Marktleiter, Geschäftsführer oder andere Verantwortliche direkt an. Das Arbeitsamt wird dir langfristig nicht weiterhelfen, da keine Institution in der Lage ist einem Individuum gerecht zu werden.
Also wenn du Krank gemeldet bist, und ein Artest hast, dann solltest du eigentlich voll bezahlt werden. Wenn du Überstunden hast, müssen die nicht ausgezahlt werden, aber es sollte verrechnet werden. Außerdem kann man nicht wegen Krankheit gefeuert werden, es sei denn du hast kein Artest oder du wirst halt nicht deshalb gefeiert.
Generell gilt, das man einen Tag selbst entschuldigen kann, sollten es aber zwei oder mehr Tage sein, dann musst du ein Artest vorzeigen.
Ich würde definitiv nachfragen, warum du so wenig Geld bekommen hast, und solltest du wirklich kaum über die Runden kommen, solltest du dir vielleicht von Verwandten helfen lassen.
Hast du keine Krankmeldung für die Woche bekommen?
doch das ist ja der witz daran
Mit welcher begründung haben die dich gekündigt?
Kla ich werde mich nächste Woche direkt informieren wieso es so wenig Geld geworden ist und alles, aber mein Problem ist dass ich weiß dass ich diesen Monat kein Geld mehr sehen werde und ich nicht weiß wie ich diesen monat überleben soll.
Und die werden Dir mit fadenscheinigen Erklärungen kommen oder auf Deinen Arbeitsvertrag verweisen.( was dann bedeutet, dass es unwirksame Klauseln im Arbeitsvertrag gibt.
Fakt ist, der Arbeitgeber befindet sich im Annahmeverzug und muss zumindest den Grundlohn zahlen, das Zeitkonto darf der Arbeitgeber nicht angreifen!
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Annahmeverzug.html
aber mein Problem ist dass ich weiß dass ich diesen Monat kein Geld mehr sehen werde und ich nicht weiß wie ich diesen monat überleben soll.
Montag hingehen, erklären dass sie zur Zahlung von Grundlohn verpflichtet sind, wenn sie keine Arbeit für Dich haben und Dir entweder einen Scheck ausstellen oder bis zum Wochenende überwiesen haben.
Will man Dir das fehlende Geld nicht zahlen, dann sofort zum Arbeitsgericht und Klage aufnehmen lassen ( geht auch ohne Anwalt oder zu einem Anwalt für Arbeitsrecht gehen und der leitet dann alles in die Wege.
Hast Du z.B. Wertgegenstände wie eine teure Musikanlage , Schmuck etc. könntest Du sie im Pfandhaus verpfänden und später wíeder einlösen(abholen).
Das mit dem Urlaub stimmt nur bedingt. Wenn er am 1.9 angegangen hat - jat, wenn er am 2.9 oder später angefangen hat - nein. Das Bundesurlaubsgesetzt geht nur von vollen Monaten aus!