Haare wurden chemisch behandelt. Idas heißt die Haare wurden aggressiv behandelt es wurde weiches glattes Haar gemacht findet man trotzdem noch etg im Haar?
1 Antwort
Hallo Joe8892,
der TÜV schreibt dazu:
Dürfen die Haare gefärbt oder getönt sein?Alkohol:
Bei einer Alkohol-Problematik dürfen die
Haare nicht kosmetisch behandelt (gebleicht oder coloriert) sein. In
Strähnen gebleichte Haare werden nur akzeptiert, wenn eine Abtrennung
und Untersuchung unbehandelter Haare möglich ist. Sollte dies nicht
möglich sein, muss der Nachweis der Abstinenz über Urinkontrollen
erfolgen.
http://www.tuev-nord.de/de/abstinenznachweis/faq-haaranalyse-113236.htm
Ich würde es so einschätzen, dass eine "chemische Behandlung" damit gleichzusetzen ist und das Haar nun nicht mehr für einen AN verwendet werden kann.
Aber frag doch mal das Labor, das die Haaranalyse vornimmt, die können es dir sicher ganz genau sagen...
Gruß Nancy
Kein Problem, das war keine Mühe, da ich täglich mit dem Thema MPU zu tun habe... ;-)
Wenn du mehr weißt wäre cool mir zu schreiben
Vllt. besser anders herum, wenn du weitere Fragen hast, kannst du diese gerne stellen. :-)
Danke super für die Mühe und den Denkanstoß. Wenn du mehr weißt wäre cool mir zu schreiben 😂😂😂😂