Gutschrift Betriebskostenabrechnung?
Hallo habe heute von meiner Gesellschaft also vermieter einen Brief erhalten.
Dadrin stand das ich einen gutschrift von 79,44€ habe und einen Monat 79,44€ weniger zahlen muss. danach wieder normal. Muss ich das bei Jobcenter melden oder nicht.in der wohnung leben 2 personen also ich un meine frau und beide in einer bedarfsgemeinschafft.
5 Antworten
Ja, musst du melden und nachweisen.
Dann steht euch für den Monat an dem diese 79,44 € mit der Miete verrechnet werden weniger vom Jobcenter zu.
Es sei denn bei diesem Betrag handelt es sich nicht nur um ein BK - Guthaben.
Würde darin angenommen ein Betrag für Strom enthalten sein, den ihr ja aus eurem Regelbedarf für den Lebensunterhalt oder Einkommen selber zahlen müsst, dürfte dieser Betrag nicht angerechnet werden.
Auch dürfte es nicht bzw.teilweise nicht angerechnet werden, wenn das Jobcenter euch für den Abrechnungszeitraum nicht die volle Warmmiete gezahlt hat bzw.diese zur Berechnung eures Bedarfs anerkannt hat, weil die Warmmiete nicht angemessen ist und ihr den Differenzbetrag aus dem Regelbedarf oder Einkommen selber zugezahlt hättet.
Dann könntet ihr von einem BK - Guthaben zunächst den eigenen Anteil abziehen.
kann ich das einfach scannen und so per mail schicken oder muss ich es per post machen .Weil mail ist für mich besser weil ich dadurch nachweisen kann
Ja, das musst du. Du bekommst einen nderungsbescheid. Das Gutaben wird als Einnahme von der Leistung fr KdU im nchsten Monat abezogen.
Meine Tastatur sinnt, ich kanns nicht ndern.
natürlich muss man das melden
kann ich das einfach scannen und so per mail schicken oder muss ich es per post machen .Weil mail ist für mich besser weil ich dadurch nachweisen kann
Ja, musst du.
kann ich das einfach scannen und so per mail schicken oder muss ich es per post machen .Weil mail ist für mich besser weil ich dadurch nachweisen kann