Gutscheincode auf Ebaykleinanzeigen gekauft und nicht erhalten?
Hallo, ich habe einen Gutscheincode auf Ebaykleinanzeigen für 100 Euro gekauft und mit Paypal "Ware und Dienstleistungen" bezahlt. Diesen habe ich nicht erhalten. Nun habe ich einen Fall bei Paypal eröffnet und geschrieben, dass der Verkäufer mir umgehend die Ware schicken soll. Jetzt hat der Verkäufer geantwortet und gemeint er hat mir den per E-Mail sofort geschickt, was aber gelogen ist. Nun steht da, dass er einen Antrag auf "Käuferschutz" stellt, Wie geht denn das? Ich habe geantwortet, dass dies eine Lüge ist und das von ihm nach dem ich das Geld versendet habe keine einzige Rückmeldung mehr kam. Hat damit schon jemand Erfahrung gemacht und kann mir helfen? Danke im Voraus.
4 Antworten
Kannst Du alles vergessen. Gutscheine sind sowieso vom Käuferschutz ausgenommen, egal ob mit PayPal bezahlt wurde oder nicht.
Die folgenden Artikel sind nicht durch den PayPal-Käuferschutz abgesichert:
Immaterielle Güter, Dienstleistungen, Cash-Transaktionen (nur USA), Geschenkgutscheine, Flugtickets, Softwarelizenzen, Downloads und weitere nicht physische Güter sowie Sonderanfertigungen
Fahrzeuge mit einem Motor, beispielsweise Autos, Motorräder, Boote und Flugzeuge
Artikel, die nicht versendet werden könnehttps://cms.paypal.com/de/cgi-bin/marketingweb?cmd=_render-content&content_ID=ua/BuyerProtection_full&locale.x=en_GB#13.%20Disputes%20between%20Buyers%20and%20Sellers%20-%20Buyer%20Protection%20Programmesmes
Mein Fall hat sich erledigt. Gutscheine sind nicht mehr vom Käuferschutz ausgenommen. Es hat zwar eine Weile gedauert, aber nach 1 1/2 Monaten in der sich der Verkäufer nicht geäußert hat und auch nicht beweisen konnte, dass er den Gutschein versendet hat, diese Möglichkeit hat Paypal ihm nämlich die ganze Zeit gegeben, habe ich mein Geld zurück bekommen. Vielen Dank trotzdem für eure Hilfe.
Ich habe zwar keine Erfahrung speziell mit deinem Fall, kann dir aber sagen, dass du den Anbieter auffordern solltest dir die Kopie dieser angeblich von ihm versendet mail mit Code zu senden. Diese e-mail Kopie muss er ja in seinen gesendeten mails haben. Und wenn er versendet hat und den Fall nun klären kann und möchte, sollte dies auch kein Problem sein.
Wenn er dann behauptet dass er diese bereits gelöscht hat, dann ist das sicher eine erneute Ausrede. Du solltest dann den üblichen Weg gehen und auch auf eine Anzeige nicht verzichten.
Warum macht Ihr denn immer wieder diese Fehler??!!!!!
Ebay Kleinanzeigen: da geht man hin, nimmt den Artikel in Augenschein und prüft ihn auf Mängel. Dann entscheidet man, ob man ihn kauft, oder nicht. Fall ja, nimmt man ihn mit, nachdem man bezahlt hat. Falls nein, geht man wieder und bedankt sich artig für die Zeit.
MAN KAUFT NICHT ONLINE!!!
Hast Du wenigstens Name und Anschrift desjenigen?
Sehr hilfreiche Gegenfrage.