Grabpflege in Rechnung stellen ?

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Hier steht alles.

https://www.allrecht.de/alles-was-recht-ist/grabpflege/

Das ist wie immer: wenn es dein Bruder drauf anlegt, und er klagen will, dann hat er durchaus Chancen im Rahmen der gesetzlichen Grabruheordnung das Geld von dir als Miterben zu diesem Teil zurückzuholen also langfristig/jährlich wie auch immer Gegenüber dem Frieddhof ist er in der gesetzlichen Pflicht) (oder gegenüber der Gärtnerei)

Elizabeth2  10.03.2020, 08:46

Ergänzung: wenn dein Bruder clever war hat er alles ca. 10 Jahre im vorhinein bezahlt und kann dann im Rahmen der Bestattung und der Rechnung sehr viel gleich von den Erben anteilmäßig zurückholen. So haben wir das gemacht, weil hier leider Erbengemeinschaft mit zig Organisationen wie Rotes Kreuz und fremde Personen dranhingen und wir keine Lust hatten, jedes Mal denen hinterherzurennen bzw, das wir alles alleine stemmen zu müssen. So funktionierte das gut.

Das ist nur die Grundpflege und der Friedhofsgärtnerei schreibt uns jedes Jahr an, was wir mehr wollen, aber nun gut.....und dann holen wir uns nix zurück. Ist uns zu blöd. Dürfte auch schwierig werden, denke ich Grundsatzurteile hin oder her. Es sind immerhin gemeinnützige Organisationen und es liegt ja an uns, wieviel Luxus wir wollen.

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blumenFee47 
Fragesteller
 10.03.2020, 08:51

Die Beerdigung und nochmalige Grabverlängerung (mein Vater liegt dort auch) wurde vom Vermögen (Nachlass)gezahlt. Mein Bruder hat aber das Nutzungsrecht für das Grab.

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Elizabeth2  10.03.2020, 08:58
@blumenFee47

siehe unten nochmal. Alles Gute für dich: und wehre dich oder besser noch: du musst dich ja noch nicht mal wehren. Du musst einfach nur mal gar nichts machen. Ich glaube, ich würde das favorisieren. Nichts machen, vielleicht nur kommentarlos den Link senden und fertig.

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blumenFee47 
Fragesteller
 10.03.2020, 09:03
@Elizabeth2

Es ist schlimm wenn man so behandelt wird wie ich seit längerer Zeit. Es tut so weh...

Danke für deine liebevolle Antwort.

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Nein kann er nicht.

Er ist Nutzungsberechtigt und veranwortlich für die Pflege des Grabes.

Du hast keinerlei Rechte und Pflichten an dem Grab.

Wenn du dich in den letzten Jahren um das Grab gekümmert hast, dann war das nett, aber er war verwantwortlich. Wenn du jetzt die Grabpflege aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr machen kannst, dann muss er sich eben jetzt drum kümmern.

blumenFee47 
Fragesteller
 10.03.2020, 16:06

Danke

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Er darf, es sei denn, du wolltest dich persönlich um Pflege und saisonale Neubepflanzung in der Form kümmern, wie die Friedhofsordnung das vorgibt. Dann kannst du das Geld durch Eigenleistung sparen.

Mit dem Nutzungsrecht hat das hingegen nicht zu tun.

blumenFee47 
Fragesteller
 10.03.2020, 09:19

Das habe ich ja.

Es geht aber nicht mehr so sehr mit meiner Gesundheit. Auch wurde mit es letztens einfach so aufs Auge gedrückt.

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PaulPeter44  10.03.2020, 13:59

Der Nutzungsberechtigte ist für die Grabpflege zuständig. Niemand anders.

Der FS hat keine Pflichten und keine Rechte bezüglich des Grabes.

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imager761  10.03.2020, 21:03
@PaulPeter44

Zuständig ja, aber die kann er ja delegieren. Muss und wird er aber eher nicht, zumal der FS die gesundheitlich garnicht leisten kann.

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PaulPeter44  10.03.2020, 21:29
@imager761

Delegieren kann man nur, wenn die andere Partei damit einverstanden ist.

Die Friedhofsverwaltung wird sich nur an den Nutzungsberechtigten halten, nicht an irgendwelche Geschwister, die das Grab gepflegt haben.

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Nein .... kann er nicht. Der-/ diejenige welche die Grabrechte innehat, ist auch für die Grabpflege gegenüber der Friedhofsverwaltung verantwortlich.

Moralisch verantwortlich solltest Du Dich trotzdem fühlen.

blumenFee47 
Fragesteller
 10.03.2020, 09:05

Ja, das mache ich seit Jahren. Finde es nur Schade dass es für selbstverständlich hingenommen wird. Ich habe seit über einem Jahr ein künstliches Kniegelenk was nicht so gut geworden ist. Selbst das interessiert sie nicht..

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ihr seid beide Erben, die Kosten können/werden anhand des Erbteils aufgeteilt

PaulPeter44  10.03.2020, 14:00

Der Nutzungsberechtigte ist für das Grab zuständig. Und es wird nur eine Person Nutzungsberechtigt, keine Erbengemeinschaft.

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