Glasschaden durch hitzeabweisende Plissee. Wer haftet?

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Der einzige, der von gesprungenen Glasscheiben etwas hat, ist?.....Der Glaser. Der beschädigt die Scheiben schon beim Einbau (muschelförmige abplatzer am Glasscheibenrand, verdeckt durch die Glasleiste, somit unsichtbar) und denkt sich wahrscheinlich nicht mal was dabei..... Ich würd die Einbaumasse vom Plissee überprüfen (3 mm) und den Einbau der nächsten Glasscheibe genauestens überwachen, denn das Eine passiert nicht ohne das Andere.... LG Hape

schiffbruch 
Fragesteller
 12.10.2012, 07:41

genau so war bzw. ist es! Wir haben die Scheibe auf unsere Kosten austauschen lassen und es stellte sich ein Vorschaden am Glasrand (wie du schreibst: muschelförmige Abplatzer). Wir sind jetzt im Clinch mit dem Bauträger. Nächstes Mal bin ich gleich schlauer ....

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Abgesehen davon, dass Ihr mit Recht sauer auf den Verkäufer seid: Es dürfte sich schwierig gestalten, diesen in die Haftung für den Glasschaden zu bekommen. Das dafür erforderliche Verfahren ist aufwändig, und ein Erfolg ungewiss.

Leichter geht's, wenn ihr hier eure Glasbruchversicherung in Anspruch nehmt: Die Kosten der Neuverglasung werden übernommen. Sollten durch den Einsatz eines geeigneteren Glases Mehrkosten gegenüber der "normalen" Verglasung entstehen, geht nur diese Preisdifferenz zu euren Lasten.

Der Glasversicherer kann dann - wenn ihr einen entsprechenden Hinweis gebt - immer noch versuchen, den Plissee-Lieferanten in Regress zu nehmen, aber damit müsst ihr euch dann nicht herumplagen...

Mal ganz allgemein:

Wenn man Probleme mit einer Firma hat, wo es nicht nur um lapidare Dinge/Beträge geht, empfehle ich GRUNDSÄTZLICH mal mit dem Verbraucherschutz zu sprechen.

Vielleicht ist die Firma da bekannt, bzw. wissen die meistens, was in so einem Fall zu tun ist. Schließlich ist für solche Fälle (Verbraucher hat ein Problem, Firma stellt sich Taub) der VS da.

Gruß und viel Erfolg noch

wenn du was erreichen willst, brauchst du einen gutachter und einen anwalt

du musst erst mal, das was du im net gelesen hast durch einen gutachter feststellen lassen, sonst interessiert es den richter nicht, was im net steht

dann musst du ihm die falschberatung nachweisen, obwohl da natürlich erstmal die vermutung gegen ihn spricht

ich hab btw so dinger für 30€ von thomas phillips, die tun es sehr gut