Gilt eine Beleidigung als Körperverletzung?

4 Antworten

Nein, Aber der Tathergang einer Körperverletzung kann eine Beleidigung sein. Z.B. Ansspucken, Haare abschneiden, ein Getränk über dem Kopf ausgießen. Hier kommt es nicht zu einer körperlichen Beeinträchtigung im Sinne der Körperverletzung. Man bezeichnet das dann als tätliche Beleidigung.

Nein. Das sind zwei unterschiedliche Delikte. Die Frage ist aber inwieweit das irgendwo eine Rolle spielen soll, außer das halt unterschiedliche Paragraphen genannt werden.

Woher ich das weiß:Recherche

StGB sagt: §185 und §223

Also zwei verschiedene Straftatbestände.

Bei sog, tätlichen Beleidigungen (zB Ohrfeige) ist das der Fall