Gibt es sowas wie eine Rückabwicklung einer Todeserklärung?

1 Antwort

Lieber tot bleiben, das erspart viel Arbeit ;) Nein, das war nur ein Scherz!

Die Todeserklärung erfolgt ja über ein Gericht auf Grundlage des Verschollenheitsgesetzes (VerschG). Zuerst wird man ja eigentlich als verschollen erklärt und dann, nach einer definierten Wartezeit, für tot erklärt.

Diese Todeserklärung kann dann tatsächlich gerichtlich rückgängig gemacht werden (§30 ff VerschG).

Die DRV handhabt die Anerkennung übrigens etwas anders (§ 49 SGB VI).

Die komplette Rückabwicklung muss also möglich sein.