Gibt es bestimmte Messern die man zur Selbstverteidigung mitnehmen darf?
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3 Antworten
Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)
Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)
Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html
Abgesehen davon ist ein Messer zur Verteidigung völlig ungeeignet weil du die Wirkung nie sicher vorhersagen/kontrollieren kannst.
Schlecht getroffen und du ärgerst ihn so dass er dich richtig fertig macht oder ein paar Millimeter daneben und du triffst statt Fleisch/Muskel ein Blutgefäß und der Angreifer verblutet.
Dann macht dich hinterher ein Richter fertig, mit etwas Pech sogar wenn eindeutig Notwehr vorliegt.
Ich nehme an, du meinst mit "mitnehmen" das "führen" , also zugriffsbereites dabeihaben,- sei es am Gürtel, sei es in der Hosen- oder Jackentsche
Ja - alle die nicht unter den §42a fallen und Keine waffen sind, dürfen geführt werden und da gibt es ja genug - Sowas beispielsweise ist ohne Grund einfach so erlaubt, dass man es dabeihat.
oder das hier
Und natürlich jede Menge Klappmesser, die nur mit zwei Händen geöfnet werden können, ohne Längebegrenzung der Klinge, also auch sowas in der Art:
http://www.budk.com/Timber-Rattler-Scarab-Back-Giant-Pocket-Knife-17331
Ein Schweizer Taschenmesser. Damit fühl ich mich immer sicher. Für jede Situation ist ein Tool dabei 👍🏽