GEZ anmelden, wenn man zum 15. einzieht für den selben Monat oder einen später?

5 Antworten

Bis zur verbindlichen Klärung durch eine geeignete Instanz der Judikative ob diese Zwangsabgabe in der neuen haushaltsbezogenen Form nicht gegen andere Rechtsnormen in D. verstößt und somit ggf. unzulässig ist, scheint es mir eher angebracht grundsätzlich zu überdenken, ob diese Zahlungen vorläufig zurückzuhalten bzw. nur in der Höhe zu entrichten sind, wie es nach der alten Regelung gefordert war.

adk710  06.10.2014, 16:14
Bis zur verbindlichen Klärung durch eine geeignete Instanz der Judikative

Die neue Regelung wurde sowohl vom Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz (Urteil vom 13.05.2014, Az. VGH B 35/12) als auch vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof (Urteil vom 15.05.2014, Vf. 8-VII-12 und 24-VII-12) für konform mit den jeweiligen Landesverfassungen erklärt. Oder sind diese Gerichtsentscheidungen für dich nicht verbindlich genug?

Wie man privat dazu steht, sei mal dahingestellt, aber im Moment sieht es nicht so aus, dass sich an dieser Rechtsprechung so schnell etwas ändern wird, auch wenn du noch die restlichen 14 Landesverfassungsgerichte bemühen willst...

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NatureB  06.10.2014, 19:03
@adk710

Das ist sicher noch nicht die Ultima Ratio in dem Fall, auch viele Juristen betrachten die Urteile sehr kritisch, also mal abwarten und bis dahin steht es ja jedem Bürger frei sich im zivilen Ungehorsam zu üben, da hat der deutsche Michel ja sowieso noch viel Nachholbedarf...

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adk710  06.10.2014, 19:58
@NatureB

Sicher, aber hier geht es um korrekte Antworten und die Rechtslage ist derzeit eben so und nicht anders. Meine private Meinung tut hier also nichts zur Sache... Übrigens wurden auch alle Klagen gegen Beitragsbescheide von sämtlichen Verwaltungsgerichten abgewiesen. Da muss wohl erst eine neue Generation Juristen heranwachsen, bevor sich an der Rechtsprechung etwas ändert.

Theoretisch ist das, was du hier schreibst, eine öffentliche Aufforderung zu Ordnungswidrigkeiten, nämlich zu solchen nach § 12 Abs. 1 RBStV, klingt bescheuert, ist aber so. Für mich gilt eben: Die Gedanken sind frei. :-)

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NatureB  07.10.2014, 16:43
@adk710
Da muss wohl erst eine neue Generation Juristen heranwachsen (...)

Es werden sich da schon bald in D. und der EU einige sehr elementare Dinge ändern, aber leider nicht zum Vorteil der Bürger, da kommen unruhige Zeiten auf uns zu...

Theoretisch ist das, was du hier schreibst (...)

Da zu nichts aufgefordert wurde, mangelt es hier am wesentlichen Tatmerkmal, daher taugt der Einwand allenfalls als Gedankenspiel zur Auflockerung dröger Juravorlesungen.

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Sebbel2  06.10.2014, 22:57
  1. gab es schon Gerichte die die bestätigt haben. Und es sieht auch nicht danach aus, als würden andere anders entscheiden.

  2. Die Haushaltsabgabe liegt aktuell bei 17,98 €. Diesen Betrag zahlen wir seit 2009. Also schon vor der Haushaltsabgabe.

Dein Satz "nur in der Höhe zu entrichten sind, wie es nach der alten Regelung gefordert war." macht somit im Grunde keinen Sinn. Da der Betrag sich nicht geändert hat.

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adk710  06.10.2014, 23:14
@Sebbel2

Bei 1. gebe ich dir Recht.

Zu 2. muss ich sagen, dass ich die Argumentation von NatureB schon verstehen kann. Vor 2013 hat nur derjenige 17,98 Euro zahlen müssen, der auch tatsächlich einen Fernseher hatte. War in dem Haushalt nur ein Radio oder ein Computer ("neuartiges Rundfunkgerät") vorhanden, mussten nur 5,76 Euro bezahlt werden, bzw. was wohl höchst selten war: Hatte jemand gar keine Empfangsgeräte, hat er auch nicht zahlen müssen.

Die Neuerung 2013 war nun, dass wirklich jeder Haushalt diese 17,98 Euro abdrücken muss, egal welche Geräte er hat. Und da kann ich schon verstehen, dass die Leute sich aufregen, weil sie womöglich weiterhin nur einen Computer haben, aber den vollen Beitrag zahlen müssen. Dazu kommt noch, dass die Rundfunkanstalten sich erdreistet haben, diesen Betrag nicht mal als Ausgleich für die Mehreinnahmen angemessen zu senken. Denn das hätte die Akzeptanz des neuen Modells sicher etwas vergrößert.

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NatureB  07.10.2014, 16:51
@adk710
War in dem Haushalt nur ein Radio oder ein Computer ("neuartiges Rundfunkgerät") vorhanden, mussten nur 5,76 Euro bezahlt werden, bzw. was wohl höchst selten war: Hatte jemand gar keine Empfangsgeräte, hat er auch nicht zahlen müssen.

Genau das ist der Punkt, frage mich übrigens was wohl nun im Zusammenhang der Änderungen des Zwangsgebührenmodells aus all den ehemaligen GEZ-Haustüreintreibern geworden ist, evtl. verdingen sich einige von denen gegen Bezahlung in sozialen Medien als Meinungsagitatoren.

Dazu kommt noch, dass die Rundfunkanstalten sich erdreistet haben, diesen Betrag nicht mal als Ausgleich für die Mehreinnahmen angemessen zu senken.

Und auch deshalb gilt es sehr gründlich zu prüfen, ob die neue Verordnung nicht gegen anderes geltendes Recht verstößt und wie befangen im Zusammenhang evtl. damit bisher und in Zukunft beschäftigte Gerichte sind und sein könnten.

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NatureB  07.10.2014, 16:53
@Sebbel2
Da der Betrag sich nicht geändert hat.

Was verleitet Dich zu diesem Trugschluss...

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Nach dem Gesetz bist du nach wie vor selbst verpflichtet, dich anzumelden. Die Anmeldung muss für den Monat erfolgen, in dem du in die eigene Wohnung ziehst. Eine Rechnung mit einer saftigen Nachzahlung bekommt nur, wer sich nicht rechtzeitig, d. h. sofort angemeldet hat.

Auch ein angebrochener Monat ist voll gebührenpflichtig... Du müsstest dich also, ganz offiziell ab Oktober anmelden...

Allerdings zögere die ummeldung doch ezwas hinaus. Dann geht auch november ;-)

Du meldest dich bei der GEZ natürlich erst dann an, wenn du dich auch beim Einwohnermeldeamt gemeldet hast. Und meinst du, dafür findest du jetzt im Oktober noch Zeit?

du musst das nicht mehr anmelden, die schreiben dir direkt ne rechnung

aber sehr löblicher gedanke von dir