Gewerbeanmeldung Handwerkskarte?

1 Antwort

Gemäß § 15 GewO hätte die Bestätigung deiner Gewerbeanzeige natürlich viel schneller erfolgen müssen.

Wenn du in deiner Anzeige Handwerkstätigkeiten anführst, dann kann es sein, dass du dich in die Handwerksrolle eintragen lassen musst. Ob das mit oder ohne Zulassung der Handwerkskammer geht, richtet sich nach den Anlage A und B der Handwerksordnung.

Schneider und Textilgestalter sind in Nr. 19 und 20 der Anlage B zur HwO angeführt. Das bedeutet, dass du keine Zulassung oder Qualifikation brauchst, dich aber in die Handwerksrolle eintragen lassen musst.


Minaa89 
Fragesteller
 29.04.2021, 14:02

Lieben Dank für Deine schnelle Hilfe. Als nächstes werde ich mich mit der Handelskammer in Verbindung setzen und informiere Euch ebenfalls ☺️

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