Gewerbeanmeldung Handwerkskarte?
Liebe Leser und Helfende,
in dieser Pandemie wollte ich, vom Beruf BWL B.A., gerne die Zeit während meiner Kurzarbeit nutzen und meinen Hobby erstmal als ein Kleingewerbe ausprobieren. Ich nähe, bastel, stelle Dekorationen, Schmuck (kein Echtschmuck) und Bilder her und möchte diese verkaufen.
mein kreatives Hobby steht keinerlei in Konkurrenz mit meiner Anstellung bei meinem aktuellen Arbeitgeber.
Nun zu meiner Frage:
Das Gewerbeamt bestätigt (nach 2 Monaten) meine Anmeldung und setzt eine Handwerksarte (Schneiderkarte) von der Handwerkskammer für die Herstellung von Textilien und Bekleidung voraus. Ist dies wirklich notwendig und richtig?
Vielen Dank für Euren Rat schonmal❤️
Liebe Grüße
Mina
1 Antwort
Gemäß § 15 GewO hätte die Bestätigung deiner Gewerbeanzeige natürlich viel schneller erfolgen müssen.
Wenn du in deiner Anzeige Handwerkstätigkeiten anführst, dann kann es sein, dass du dich in die Handwerksrolle eintragen lassen musst. Ob das mit oder ohne Zulassung der Handwerkskammer geht, richtet sich nach den Anlage A und B der Handwerksordnung.
Schneider und Textilgestalter sind in Nr. 19 und 20 der Anlage B zur HwO angeführt. Das bedeutet, dass du keine Zulassung oder Qualifikation brauchst, dich aber in die Handwerksrolle eintragen lassen musst.
Lieben Dank für Deine schnelle Hilfe. Als nächstes werde ich mich mit der Handelskammer in Verbindung setzen und informiere Euch ebenfalls ☺️