Gewährleistung für Ersatzware?
Hatte mir Oktober 2019 eine Logitechtastatur bei Amazon bestellt.
Bereits nach einem Jahr funktionierten zwei Tasten nicht und eine Taste drückte doppelt. Hatte die ganzen Anleitungen wie reinigen, updaten etc. durchgeführt.
Amazon ersetzte mir diese Tastatur schnell. Nun ist die Tastatur seit einem wieder mit den gleichen Macken am zicken.
Amazon gab mir den Kontakt von Logitech, da sie nur zwei Jahre Gewährleistung übernehmen ab dem Kauf der ersten Tastatur.
Nun meint Logitech aber auch, dass sie nur zwei Jahre ab dem ersten Kauf übernehmen und nicht ab dem Versand der Ersatztastatur.
Bis 2019 war ich zufrieden mit Logitech, aber auch die neue Maus von denen macht bereits Probleme und jetzt dieser Service? Die Tastatur kostete vor allem damals 35€ und jetzt 50€.
Ist das auch so rechtens? Amazon kann ich da verstehen, dass diese nicht ständig Ersatz schicken können, aber Logitech muss doch ab dem Versand der Ersatzware die Gewährleistung übernehmen?
2 Antworten
Das ist normal die Ursprungs Garantie verlängert sich durch einen Ersatz nicht..
Was du mal schauen solltest, es schafft sich immer mal wieder "Dreck" unter die Tasten. Batterien sollte man regelmäßig Wechseln. Die Tasten kann man vorsichtig raushebeln auch umdrehen und Klopfen hilft oft. Oder Absaugen / Ausblasen.
Der Funkempfänger sollte möglichst in Sichtweite (!) der Tastatur befinden. Bei mir steckt er immer an allen USB-C Dockings ca. 20 cm weit weg.
Zeit dem null Probleme (Vorher war er hinten an der Dock und ich hatte immer "Tastatur preller"
Hatte ich tatsächlich schon gemacht. Dieses Problem hatte ich vor 2019 nie mit einer Tastatur gehabt und jetzt innerhalb von drei Jahren dasselbe Probleme mit der gleichen Tastatur?
Ist eine Kabeltastatur. Hab auch die Ports gewechselt, an einem anderen PC versucht...
Hey hey,
ich verstehe deinen Unmut. Man merkt, dass heutzutage gerade solche technischen Anschaffungen wesentlich weniger lang und gut halten als früher. Allerdings muss ich dich enttäuschen. Die Gewährleistung von 2 Jahren gilt ab Kaufdatum des Produktes. Ein Ersatzprodukt im Rahmen eines Austausches bzw. einer Reparatur verlängert die Gewährleistung nicht. Sonst könnte man ja immer vor Ablauf der Gewährleistung bzw. vor Ablauf der Beweislastumkehr nach einem Jahr die Geräte reklamieren und endlos neue bekommen. Das geht natürlich nicht.