Gestohlenes Handy gekauft :/

7 Antworten

Du kriegst keinen Ärger, solange Du aufgrund der Umstände nicht von vornherein hättest wissen müssen, dass das Handy gestohlen war. Es gibt keine Rechtspflicht, "nachfragen" zu müssen. Ohnehin hätte der Verkäufer dann wahrscheinlich sowieso gelogen ("Iss meins, isch schwör, ährlisch..."), und Du hättest ohnehin kaum praktikable Möglichkeiten, das nachzuprüfen.

RumpusPumpus 
Fragesteller
 24.01.2015, 14:04

Ich hoffe mal das mir die gespeicherten Bilder und Nachrichten helfen werden im Falle, dass ich auch zur Polizei muss.

0
Goofy62  24.01.2015, 14:30
@RumpusPumpus

Selbst wenn Du die nicht hättest, wäre es für Dich unproblematisch.

0

Nein, denn sie will ja den Dieb anzeigen und nicht dich. Du wirst höchstens als Zeuge angehört.

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe du hast Hehler ware gekauft. Könnt ganz auf die Umstände ab keine Vorstrafen noch nicht aufgefallen kannst du mit einer Einstellung des Verfahrens rechnen

Rewardischeese  24.01.2015, 01:19

Bullshit. Wenn man ein Handy kauft das von einer Privatperson verkauft wird geht man natürlich nicht davon aus, dass es geklaut ist! Somit fällt das unter den Gutgläubigen Erwerb und man ist (theoretisch) sogar Eigentümer der Ware.

0
Nauticus  24.01.2015, 01:20
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe

Doch, teils schon. Siehe §§ 1 und 17 des StGB^^

0
conixye  24.01.2015, 01:20

Unwissenheit schützt wie gesagt nicht vor Strafe wenn du Hehler Ware kaufst wirdt du ebenfalls bestraft informier dich bitte richtig

0
Nauticus  24.01.2015, 01:33
@conixye

Wie gesagt, lies entsprechenden Paragraphen. Da steht es schwarz auf weiß, das dieser altkluge Spruch eben nicht uneingeschränkt gültig ist.

1
Nauticus  24.01.2015, 01:37
@Nauticus

Außerdem ist Hehlerei eine Vorsatztat. Fahrlässigkeit wird eben nicht bestraft.

1

Wenn du nicht weißt und man dir auch nicht unterstellen kann, daß du es wissen müßtest, daß du eine Straftat begehst, kann man dich dafür auch nicht Bestrafen. Bei gestohlenen Waren gilt jetzt zwar nicht, daß du sie gutgläubig gekauft haben könntest. Aber heutzutage geht es doch so oft, daß Leute ein neueres Handy bekommen (Vertragsverlängerung oder sie kaufen es sich einfach, weil sie ein neueres haben wollen) und ihre alten Handys nicht mehr brauchen und deshalb günstiger verkaufen. Daher kann man eigentlich nicht mehr davon ausgehen, daß ein günstiges Handy das jemand privat verkauft gestohlen sein dürfte. Und als der Eigentümer sich bei dir gemeldet hat, hast du ja das Handy auch sofort rausgerückt. Also da wird dir sicher kein Staatsanwalt etwas vorwerfen.

RumpusPumpus 
Fragesteller
 24.01.2015, 01:47

Habe noch alle Nachrichten auf meinem PC, wo ich ausdrücklich vor dem Kauf fragte, ob er mir versichern würde, dass es nicht gestohlen ist.

0

Moin,

das du dein Geld zurückbekommen hast ist in dem Fall keine Selbstverständlichkeit, eigentlich wäre wohl eher dies mittelfristig zum Problem geworden.

Mal ganz unverbindlich: Das du nach diesen Umständen strafrechtlich belangt wirst, ist unwahrscheinlich. Solange du nicht vorbestraft bist und es anstandslos wieder dem Eigentümer übergeben hast, dürfte da nicht einmal Anklage erhoben werden. Ist zwar möglich, aber da gibt es dann in aller Regel eine Einstellung.

Solange du das Gerät nicht für einen völlig unüblichen Preis oder in einer dunklen Gasse am Hauptbahnhof erworben hast, kannst du dich eigentlich sicher fühlen. Problem ist wie gesagt meist eher der zivilrechtliche Anspruch...

mfg Nauticus

RumpusPumpus 
Fragesteller
 24.01.2015, 01:45

Moinsen,

die Person meinte zu mir, dass sie es nur verkaufen würde, weil sie sich ein neueres Modell gekauft habe

1
Nauticus  24.01.2015, 13:17
@RumpusPumpus

Ja, das ist heute ja gang und gebe, kenne da in meiner Bekanntschaft auch einige die über den Vertrag jährlich ihr neues Modell erhalten und das alte für ein paar Öcken privat losschlagen. In der Regel ist die Justiz da vernünftig, also erstmal keine Panik und abwarten.

Wie gesagt, dadurch, dass du dein Geld zurück bekamst, bist du schon ziemlich glücklich gefahren. Normalerweise müsstest du nämlich diesen Anspruch gegen den Dieb durchsetzen... Zivilrechtlich könnte das ggf. nochmal interessant werden^^

0
RumpusPumpus 
Fragesteller
 24.01.2015, 14:06
@Nauticus

Werde ich per Post benachrichtigt und wie lange kann es dauern, bis etwas an meine Adresse kommt?

1
Nauticus  24.01.2015, 14:29
@RumpusPumpus

Solange du einen gemeldeten Wohnsitz hast, sollte eine entsprechende Benachrichtigung brieflich verschickt werden. Je nach Auslastung der örtlichen Behörden kann das aber ein paar Wochen dauern. Verjährungsfrist bei Hehlerei sind 5 Jahre, aber soweit wird es hoffentlich nicht kommen^^

Meine unverbindliche Einschätzung wäre wie gesagt, entweder kommt da überhaupt nichts, höchstens musst du bei der örtlichen Polizeidienststelle kurz zur Vernehmung und darfst da die Geschichte erzählen und glaubwürdig versichern, das du von dem Diebstahl nichts wusstest und der Verkäufer dich auch dementsprechend in die Irre geführt hat. Kein vernünftiger Staatsanwalt sollte bei dem Sachverhalt ein Verfahren anrollen lassen.

0