gesichert rechtsextrem?
Ganz allgemein gefragt, nicht auf eine bestimmte Partei bezogen! Nach welchen Kriterien wird da vorgegangen, welche Vorraussetzungen müßen erfüllt sein, was muß passiert sein? Und wer genau überprüft und beurteilt das, wer legt das fest?
3 Antworten
Wie Lisa Paus ( Bundesministerium) kürzlich überheblich festgestellt hat, sind Äußerungen gegen die DEMOKRATIE ( was darunter fällt, wird von ihr anscheinend diagnostiziert und festgelegt) schon gerade noch oberhalb der Meinungsfreiheit liegt.
Mittlerweile legen also Politiker und Verfassungsschutz fest, was " gesichert rechtsextremen Äußerungen entspricht und was man meinen darf !
Was bedeutet als rechtsextrem eingestuft?
Rechtsextremisten orientieren sich an einer ethnischen Zugehörigkeit, bestreiten und bekämpfen den Anspruch aller Menschen auf soziale und rechtliche Gleichheit und vertreten ein antipluralistisches, antidemokratisches und autoritäres Gesellschaftsverständnis.
Rechtsextremisten unterstellen, dass die Zugehörigkeit zu einer Ethnie oder Nation über den tatsächlichen Wert eines Menschen entscheide. Dieses Werteverständnis konterkariert zentrale Werte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und steht damit in einem fundamentalen Widerspruch zum Grundgesetz. Nationalismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit wie Rassismus und Antisemitismus prägen die rechtsextremistische Agitation.
Viele Rechtsextremisten verharmlosen oder verherrlichen gar den historischen Nationalsozialismus.
Letzteres gilt auf jeden Fall für Neonationalsozialisten, die das „Dritte Reich“ in politischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Hinsicht als Maßstab für ihre Zielvorstellungen heranziehen.
Antisemitismus ist in allen Teilbereichen des Rechtsextremismus feststellbar und äußert sich in unterschiedlicher Weise; zum Beispiel in der Idee einer weltumspannenden geheimen Verschwörung des Judentums oder indem Juden kollektiv für die Handlungen des Staates Israel verantwortlich gemacht werden.
Bei Rechtsextremisten kommt in der Regel ein autoritär geprägtes Staatsverständnis hinzu. Oft geht dies einher mit einer Ablehnung der in Demokratien üblichen Gewaltenteilung.
Neonationalsozialisten fordern in Anlehnung an den historischen Nationalsozialismus einen "Führerstaat", in dem alle staatliche Macht auf die Entscheidungen einer Einzelperson zurückgeführt wird.
Das Bundesinnenministerium respektive der Verfassungsschutz prüft zunächst einmal an Hand von öffentlich zugänglichen Quellen, ob eine Partei links- oder rechtsaußen sein könnte:
Bitte draufklicken.
Wirklich rechtsextrem ist eine Partei, wenn sie gegen die fdGO arbeitet und diese teilweise oder ganz beseitigen möchte. Rechtsextremisten streben unter anderem einen ethnisch homogenen Staat an, der autoritär geführt wird.
Man kann gegen Einstufungen klagen, wie es die AfD getan hat. Dann entscheidet die Judikative. Die AfD als Ganzes gilt ganz offiziell als rechtsextremer Verdachtsfall:
Ihre Arbeiten an einem Gutachten über die rechtspopulistische [10] und rechtsextreme Partei Alternative für Deutschland (AfD) führten zur Einstufung der Partei als rechtsextremistischer Verdachtsfall. Nach einer Klage der AfD vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz kamen die Richter im März 2021 zu dem Ergebnis, dass die Einschätzung des Verfassungsschutzes zur AfD „auf einer nicht zu beanstandenden Gesamtbetrachtung“ beruhe. [11]
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Felor_Badenberg#Laufbahn_im_Verfassungsschutz
Eine Partei, die als gesichert rechtsextrem eingestuft wird und das Potential hat, die fdGO zu gefährden, kann dann vom Bundesverfassungsgericht (Judikative) verboten werden. Das gab es bereits zweimal in den 50ern:
Auch wenn es mehrere entsprechende Eröffnungsanträge gegeben hat, sind durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in der Bundesrepublik Deutschland bisher erst zwei Parteienverbote ausgesprochen worden: gegen die SRP, eine Nachfolgeorganisation der NSDAP, am 23. Oktober 1952 [24] und die KPD am 17. August 1956 (siehe KPD-Verbot) [25].
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Parteiverbot#Bundesrepublik_Deutschland
Das ist nicht ganz korrekt. Wenn Dinge gegen unser GG verstoßen, hier insbesondere Art. 1 GG, dann kann man dies kritisch sehen. Deswegen entscheidet ja dann auch die Judikative.
Er wurde vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 1952 wie folgt präzisiert:[5]
„Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.“
– BVerfGE 2, 1 (Ls. 2, 12 f.)
"Aus rechtswissenschaftlicher Perspektive wird die freiheitliche demokratische Grundordnung als zu unbestimmt kritisiert ..." Das ist der Anfang des Wikipedia-Artikels über den Begriff der fdGO, im folgenden noch weitere ähnliche Sätze. Daher ist der Verweis auf den Verfassungsschutz und die fdGO leider auch keine Antwort, da diese offensichtlich ausgelegt werden kann wie es gerade gewollt ist.