Geschlecht amtlich ändern welcher knast??
Mal angenommen ich habe mein Geschlecht geändert weil ich Mich als Frau identifiziere, habe dann alles amtlich geändert und mache eine Straftat - > lande im knast. Komme ich dann ins frauen Gefängnis oder mann wegen meinem aussehen
2 Antworten
Derzeit kannst du dein Geschlecht nicht amtlich ändern, ohne auch etwas dafür zu tun. Das braucht immer noch mehrere wahnsinnig invasive Untersuchungen, sowohl psychisch als auch körperlich. Selbst viele Transpersonen ziehen das nicht durch, weil sie einfach nicht so vielen wildfremden Leuten davon erzählen wollen, wie sie Sex haben, wie sie als Kind uriniert haben, usw.
Wenn du eine Person bist, die das nur macht, um empfundene Privilegien zu erlangen, dann fliegt das auf und es kommt nicht durch.
Aber, korrekt, es geht nach dem eingetragenen Geschlecht.
In manchen Bundesländern geht es auch ohne amtliche Änderung, da darf man selbst entscheiden, wo man hin möchte. In Berlin zb.
Außerdem, klar: Bei bestimmten Urteilen ist es eh egal, weil man in Einzelhaft oder gesonderte Gefängnisse kommt. ZB Kinderschänder werden generell separat gehalten.
Wenn du gerne Frauen kennen lernen willst, musst du auch nicht dieses ganze Trara durch machen und kannst dein Führungszeugnis und deinen Lebenslauf schön frei halten - du kannst einfach mal raus gehen, oder zb in einen Club/Bar, oder du lädtst dir eine Datingapp runter, usw.
Ich kann dir keine einzelne Quelle für Wissen geben, das ich mir über ein halbes Jahrzehnt erarbeitet habe. Es gibt keine eine, kleine, kompakte Quelle für hunderte Erfahrungsberichte, die ich gelesen habe, zig Gespräche die ich geführt habe.
Wenn es um Voraussetzungen zu amtlichen Namens-/Personenstandsänderung geht, sollte sich doch eine Quelle finden lassen in der invasive körperliche Untersuchungen als Voraussetzung genannt werden, oder?
"Invasiv" ist aber nunmal die Wahrnehmung der Personen, die das durchgemacht haben. Natürlich steht in keinem Gesetz wortwörtlich "Bitte möglichst invasive Fragen stellen".
Man kann dad Geschlecht nicht ändern. Man kann es nur Anpassen.
Es kommt drauf an. In Berlin beispielsweise muss das Geschlecht nicht rechtlich abgeschlossen worden sein. Es reicht dann einfach ein Antrag mit Attesten.
In anderen Bundesländern hingegen wird es anders gehandhabt. Z.B nach dem rechtlichen also verwaltungsrechtlichem Geschlecht
Quelle?
Da die im TSG geforderten Gutachten keinerlei Standards unterliegen, kann man beim Klischee-Bingo mit einem Psychoanalysten auch als cis Person ein positives Gutachten erzielen, wenn man sich vorbereitet und Mühe gibt.