Geschäftsvorfall im Grundbuch buchen?

1 Antwort

  1. Forderungen aus Lieferung und Leistung (brutto) AN Umsatzerlöse (netto) & Umsatzsteuer
  2. Aufwandskonto (Rohstoff, Werkstoff, ... / netto) oder Fuhrpark & Vorsteuer AN Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (brutto)
  3. Verbindlichkeit ggü. Kreditinstitut AN Bank

Beim ersten Buchungssatz buchst du dann noch die Forderungen auf Bank, sobald die Bezahlung des Kunden eintritt.

berndcleve  23.02.2021, 21:17

Tilgung ist keine Aufwendung.

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