Geschäftsvorfälle Rechnungswesen?
Der Geschäftsvorfall lautet "Wir verkaufen nicht mehr benötigte Büroschränke bar zum Buchwert" wenn da verkaufen steht sind das ja eigentlich forderungen aber in der Lösung steht Kasse an BGA wieso ist das jetzt so?
3 Antworten
Das Geld fließt doch unmittelbar in deine Kasse. Wenn du ihm bei Übergabe die Rechnung gegeben oder geschickt hättest, also ihm erlaubt hättest, den Betrag erst nach Übergabe zu zahlen, wären es Forderungen. Forderungen an BGA. Und wenn er dann auf dein Bankkonto überweist, buchst du Bank an Forderungen.
Bar im Geschäftsvorfall bedeutet eben per Bargeld und nicht mit Giralgeld (Bank) und schon gar nicht das wir eine Forderung hätten.
Aber die Lösung ist trotzdem falsch! Weil man hier wegen des Saldierungsverbot (man darf nicht verrechnen und die Leistungsfähigkeit muss gezeigt werden) nicht direkt ausbuchen darf.
Dazu kommt, dass diese Buchung in den meisten Fällen auch umsatzsteuerliche Folgen hätte. Wenn man seine umsatzsteuerpflichtigen Konten aufaddiert (je 7% und 19%) und nimmt die Summen dann mit der USt mal, dann muss dieser Betrag mit dem Konto (bzw. bei getrennter Erfassung nach Steuersätzen) Umsatzsteuer überein stimmen.
Bemessungsgrundlage ist der Umsatz, nicht die Umsatzsteuer und die Steuererklärungen müssen nach Gesetz ausgefüllt werden! Die Buchführung hat dieses zu belegen.
Daher lautet der Buchungssatz [1]:
Kasse an Erlöse aus dem Abgang des Anlagevermögens und USt
Damit jetzt die Aufwendungen in der GuV und die Bilanzposten richtig sind kommt Buchung [2]:
Abgang aus dem Anlagevermögen an BGA
weil es keine forderung gibt, wenn er direkt bezahlt
dann hast du keine forderung mehr gegen ihn
er könnte auch direkt überweisen
es ist nur eine forderung, wenn wir eine forderung haben und ihm eine rechnung zb schicken
auf rechnung, ist immer klassisch forderung
Also wenn das "bar" nicht dabei wäre, wäre es dann eine forderung?