Geschäftsfähigkeit?

6 Antworten

Sie sind sehr sinnvoll. Wer nicht voll rechtsfähig ist, kann nicht voll geschäftsfähig sein. Nur wer als Volljähriger eigenverantwortlich über sein Tun entscheiden und ggf. zur Rechenschaft gezogen werden kann, sollte im geschäftlichen Umfeld uneingeschränkt agieren dürfen.

Leider zieht die geistige Reife da bei vielen Menschen nicht mit, wenn sie dem Gesetz nach das Alter haben, um voll geschäftsfähig zu sein.

Sie dienen dem Schutz von Kindern und Jugendlichen insbesondere vor unüberlegten Entscheidungen oder das der geschäftlich etwas bewandertere Vertragsteil nicht die Unerfahrenheit des Jugendlichen ausnutzen kann. Sie sind daher absolut sinnvoll.

Gesetze sind einfach dazu da um die wirtschaftlich und geistig schwächer gestellten zu schützen. Inwiefern das ein oder andere Gesetz dann sinnhaftig ist, steht auf einem anderen Blatt.

Ich finde sie sinnvoll. Jugendliche können teilweise extrem zu Impulskäufen neigen und deswegen ist es sinnvoll dass sie noch nicht die komplette Geschäftsfähigkeit haben.

Natürlich sind sie sinnvoll. Jemand, der nicht haften kann, kann halt nicht komplett geschäftsfähig sein.

Hasslocsko 
Fragesteller
 21.08.2022, 19:40

Okay vielen Dank! Und welchen Zweck hat es genau könnten sie es mir eventuell formulieren?

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Hasslocsko 
Fragesteller
 21.08.2022, 19:42
@Mugua

Welchen Zweck Gesetze zur Geschäftsfähigkeit von jugendlichen haben

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Mugua  21.08.2022, 19:43
@Hasslocsko

Ich sag doch: da sie nicht haften können. Sie hätten nur Rechte, aber keine Pflichten.

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Selkiade  21.08.2022, 19:45
Jemand, der nicht haften kann, kann halt nicht komplett geschäftsfähig sein.

Das ergibt so keinen Sinn. Bedingt haftbar ist man ab 14 Jahren (Jugendstrafrecht), voll geschäftsfähig ist man ab 18 Jahren, voll haftbar ist man definitiv ab 21 Jahren (18-20 jährige können nach Jugendstrafrecht verurteilt werden).

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Sinnvoll. Kinder unter 7 verstehen Geld noch nicht wirklich. Jugendliche können damit noch nicht richtig umgehen, darum macht es Sinn sie nur bedingt geschäftsfähig zu machen.