Freund zur Freiheitsstrafe verurteilt, kann er sich jetzt noch einen Anwalt nehmen?

6 Antworten

Es gibt doch bestimmt immer etwas, das man machen kann.

Viele Anwälte haben zu solchen Fragen, doch bestimmt eine kostenlose Erstberatung, bzw. sagen die doch einem, was man als nächsten Schritt unternehmen kann. Dann braucht man dann auch nicht hier zu fragen, weil es hier ja auch unprofessionelle Antworten geben kann und man bei einer solchen wichtigen Fragestellung, sich besser professionell beraten lässt. Außerdem gibt es ja Prozesskostenhilfe (glaube ich). D. h. wenn man nur wenig Geld hat, werden einem die Kosten erstattet.

Gerade Strafanwälte haben doch diese Notrufhotline. Einfach mal fragen, z. B. dieser hier: https://www.rechtsanwalt-marx.com/

Woher ich das weiß:Recherche
Ihn wurde jetzt 7 tage zeit gegeben danach muss er leider rein.

Das glaubt kein Mensch. Selbst wenn das Urteil rechtskräftig sein sollten, so vergeht wesentlich mehr Zeit bis die Einladung kommt. Ausserdem hätte man ihn dann bereits nach der Verhandlung einkassiert.

einen Anwalt kann man sich zu jeder Zeit nehmen.

Ja, und das wäre in diesem Fall auch sehr ratsam. Der kann dann u.U. das Urteil anfechten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Innerhalb 1 Woche muss man Berufung einlegen, sonst wird das Urteil rechtskräftig.
Wenn die 8 Monate nicht zur Bewährung ausgesetzt wurden, dann hat man normalerweise schon entsprechende Vorstrafen bzw. es wurde die Bewährung widerrufen.
Auf dem Urteil steht auch die Rechtsbehelfsbelehrung und dort steht wie und wo er Berufung einlegen kann. Das kann er erst mal ohne Begründung auch selber machen, dann wird das Urteil erst mal nicht rechtskräftig und er hat Zeit zum Überlegen bis die Berufungsverhandlung angesetzt wird, ob er einen Anwalt nehmen will, der kostet natürlich auch Geld, oder die Berufung zurückzieht. Das Urteil würde dann sofort rechtskräftig.
Was beim Einlegen der Berufung oft passiert, dass dann auch die Staatsanwaltschaft Berufung einlegt. Dann hilft das Zurückziehen erst mal nichts, wenn das dann nicht auch die Staatsanwaltschaft macht.
Dann kann es je nach Fall auch dazu kommen, dass das Berufungsgericht eine noch höhere Strafe festlegt.
Bei guter Führung wird man nicht die ganzen 8 Monate tatsächlich absitzen müssen.

Er wurde doch belehrt welche Rechtsmittel er einlegen kann. Dabei kann auch ein Anwalt helfen. Aber er wirds sich schon verdient haben.