Falsche Angaben der Geburtsurkunde?
Großeltern klagen wegen umgangsrecht, ich habe die Geburtsurkunde des Kindsvater.
Seine Eltern klagen, aber in der Geburtsurkunde steht aber nicht, das der Kläger sein Vater wäre sondern sein Bruder wäre der Vater.
Der hat aber beim Amtsgericht eingeben das er der Vater sei, ich habe meinen Anwalt die Geburtsurkunde gegeben die nächste Woche beim Gericht auf dem Tisch legen wird.
was werden die Konsequenzen sein ? Kann das Gericht trotzdem, einen Urteil des Umgangsrecht geben
3 Antworten
Die Großeltern sind ja trotzdem die Großeltern. Beide vermeintlichen Väter sind ja die Kinder der Großeltern. Wo ist dein Problem, das zu erkennen?
Und Großeltern haben ein Umgangsrecht, ebenso die Enkel.
Nein wenn es Loyalitäts Konflikte gibt dient es nicht dem Kindeswohls
Urkundenfälschung.
"[...] Wer eine falsche Urkunde mit dem Vorsatz herstellt oder eine echte Urkunde mit dem Vorsatz verfälscht, daß sie im Rechtsverkehr zum Beweis eines Rechtes, eines Rechtsverhältnisses oder einer Tatsache gebraucht werde, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen."
Ich werde aus dieser absolut wirren Frage nicht schlau.
Die Großeltern klagen ihr Umgangsrecht mit dem Enkel ein. Es gibt zwei Brüder, die beide der Vater sein können, der eine steht in der Geburtsurkunde, der andere scheint mit dem Kind zu leben und hält sich wohl für den Vater. Das spielt aber keine Rolle, weil die Großeltern auch dann die Großeltern sind, wenn ein anderer Sohn der Vater ist, als der vermeintliche.
So verstehe ich das.
Es sind doch trotzdem die Großeltern
Lies die Frage nochmal. Nicht die Urkunde ist falsch, sondern die Behauptung des Kläger, er sei der Vater.