Gemeinsam erteilten Hausverbot aufheben ?
Hallo zusammen,
Bräuchte mal Hilfe zu folgendem Problem:
2 Mietparteien haben einer Person gemeinsam ein Hausverbot erteilt.
Dies ist schriftlich erfolgt, und auch mit Nennung und Unterschrift beider Mietparteien.
Meine Frage dazu ist: Kann nur eine der beiden Mietparteien dieses Verbot gegen den Willen des anderen wieder aufheben?
Vorab schonmal Vielen Dank für eure Antworten!
Die Person, die Hausverbot erhalten hat - wohnt die im selben Mietshaus?
Die 2 Personen die Hausverbot erteilt haben - wohnen die beide in verschiedenen Wohnungen?
Die beiden Mietparteien wohnen im selben Einfamilienhaus, die mit dem Hausverbot belegte Person wohnt woanders.
3 Antworten
Wenn es in dem Einfamilienhaus getrennte Wohnbereiche gibt, dann kann nach meiner Auffassung eine Partei das Hausverbot aufheben.
In dem Fall dürfte der Betroffene in den Wohnbereich Desjenigen eintreten, der das Hausverbot für seinen Wohnbereich aufgehoben hat, wenn dieser das möchte.
Dann aber so, dass er sich nicht unnötig lange auf dem Grundstück aufhält. Und vom Hauseingang schnellstmöglich in den Wohnbereich der Person läuft, die das Hausverbot aufgehoben hat. Sich also nicht unnötig im Haus, im Treppenhaus, im Keller oder auf dem Dachboden aufhält.
Und schon gar nicht im Wohnbereich Desjenigen, der am Hausverbot festhält.
Wenn es keine getrennten Wohnbereiche oder Wohnungen in dem Einfamilienhaus gibt, dann bedarf es nach meiner Auffassung zwingend der Aufhebung des Hausverbotes durch beide Parteien.
Nein das geht nicht, nur gemeinsam.
Da ist ein gemeinsames schriftlich niedergelegtes Hausverbot wie ein gemeinsam unterschriebener Vertrag den ebenfalls nicht Einer einseitig gegenüber dem gemeimsamen Vertragspartner aufkündigen kann.
Es können nur BEIDE das Hausverbot wieder aufheben Mündlich reicht in dem Fall nicht.
Die Beweiskraft fehlt schlicht. Eine Partei sagt okay die Andere zeigt ihn wegen Hausfriedensbruch an. DG
Sehe ich anders. Ein Hausverbot ist mündlich wie schriftlich ausgesprochen voll gültig. Nach meiner Auffassung kann man ein schriftlich ausgesprochenes Hausverbot, wieder mündlich zurücknehmen. Allein: für den Betroffenen ist das nicht ideal.