Geldstrafe wegen Fehltage?
hallo ich hätte einen keine Frage ich bin 15 Jahre alt und gehe in die neunte Klasse in einer Realschule und ich habe sehr viele Fehltage entschuldigt und unentschuldigt Und meine Lehrerin sagt ich werde sehr viel Geld Strafe zahlen müssen da bis zur neunten Klasse Schulpflicht ist pro unentschuldigten Tag 25 € Strafe aber jetzt frage ich mich ob das rechtens ist und normalerweise wäre ich jetzt In der zehnten Klasse aber ich habe eine Klasse nachgeholt d.h. ich habe ja theoretisch schon meine neun Jahre Pflicht Schulzeit fertig Kann ich dann trotzdem die Strafe bekommen und kann ich mich irgendwie dagegen wehren weil ich habe circa 35-50 unentschuldigte Fehltage das wären dann ungefähr 1200euro
ps Ich weiß dass ich damit das Schuljahr nicht schaffe ich werde es wiederholen aber mir geht es jetzt nur um die Strafe und nicht um das Schuljahr
3 Antworten
Ein Bußgeld, weil ein Schüler die Schule schwänzt, kann nur ausgesprochen werden, wenn er noch schulpflichtig ist. Grundsätzlich müssen Schüler in Deutschland nach der Einschulung mindestens neun Jahre die Schule besuchen.
Je nach Bundesland kann die Vollzeitschulpflicht auch für bis zu zehn Jahre bestehen.
Es gibt keinen einheitlichen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Schulpflicht in Deutschland. So reicht das Bußgeld in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bayern zum Beispiel „nur“ bis zu 1.000 Euro. In Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern kann hingegen eine Geldbuße bis zu 2.500 Euro drohen.
Das Bußgeld kann nicht nur den Eltern des Schulschwänzers drohen. Hat dieser das 14. Lebensjahr vollendet, kann auch er gemäß Ordnungswidrigkeitengesetz belangt werden.
Zu deiner Frage: Nein, du kannst dich nicht gegen die Geldstrafe wehren. Geh täglich zur Schule ohne Schwänzen, dann verdonnert man dich auch nicht mehr in Zukunft!
Mit weiterer Schulschwänzerei baust du nur einen völlig unnötigen Schuldenberg auf.
Schulpflichtverletzung
Sowohl den Eltern als auch den Schülern obliegen Pflichten. Die Eltern der schulpflichtigen Kinder sind verpflichtet die Kinder an einer Schule anzumelden. Darüber hinaus sind Sie dafür verantwortlich, dass die Kinder regelmäßig am Unterricht und an den sonstigen schulischen Veranstaltungen teilnehmen. Schülerinnen und Schüler verstoßen ebenfalls gegen Ihre Pflichten wenn sie ab dem vierzehnten Lebensjahr nicht Ihrer Schulpflicht nachkommen. Kommen Eltern oder eine Schülerin oder ein Schüler der Schulpflicht nicht nach handelt es sich um eine Schulpflichtverletzung die sowohl von der Schule als auch von den Aufsichtsbehörden verfolgt wird. Die Schulpflichtverletzungen werden mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 1000 Euro geahndet.
In Deutschland sind 10 Jahre Schulpflicht.
Ja, ist rechtens, da es eine Ordnungswidrigkeit ist
ja aber So gesehen wäre ich ja jetzt in der zehnten Klasse und würde sie dieses Jahr beenden