Geldstrafe unter 90 Tagessätze steht das im Führungszeugnis?

4 Antworten

"Alles" Wissenswerte zum Thema :

https://anwaltauskunft.de/magazin/gesellschaft/strafrecht-polizei/polizeiliches-fuehrungszeugnis-antworten-auf-die-wichtigsten-fragen?full=1

Einfaches Führungs­zeugnis: nur Strafen ab einer gewissen Schwere

In einem einfachen Führungszeugnis sind keine Verurteilungen zu geringfügigen Strafen eingetragen. „Ist eine Person nicht vorbestraft, erscheint eine Verurteilung erst in ihrem Führungszeugnis, wenn sie zu einer Geldstrafe von mindestens 90 Tagessätzen oder drei Monaten Haft verurteilt wird“

Geldstrafe unter 90 Tagessätzen wird nur im Führungszeugnis auftauchen, wenn es bereits die zweite rechtskräftige Verurteilung war.

Im erweiterten Führungszeugnis stehen ALLE Verurteilungen, die kinder- und jugendschutzrelevanten sind.

Beispiel? Sexuelle Nötigung einer 17 Jährigen, Ersttäter 50 Tagessätze:

Führungszeugnis: Nein

Erweitertes Führungszeugnis: Ja

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

normalerweise nicht, es sei denn, es ist bereits eine weitere Strafe eingetragen

Im erweiterten, wenn es sich um Drogendelikte handelt, weil da in der Regel ein Beschäftigungsverbot für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ausgesprochen wird. Hatten wir mal in unserer Einrichtung einen Fall. Und Polizist ist auch nicht mehr.