Geld sparen erlaubt trotz Bürgergeld?
Darf ich als BG Empfänger erspartes haben, ohne dass es angerechnet wird? Habe ca 1000€ gespart, weil ich quasi kaum noch kiffe und mir denke das Geld kann ich besser für Tierarzt Rechnungen und Umzugs kosten, Möbel etc sparen. Die Google Ergebnisse von wegen Karenzzeit verstehe ich 0 keine Ahnung was die versuchen einem zu erzählen Vorallem weil ich das Wort Karenz noch nie gehört habe
Vielen Dank schonmal
3 Antworten
Die Karenzzeit (1 Jahr, in dem man 40000 Euro haben darf) ist hier unwichtig, denn Du bist sowieso weit unterhalb der Vermögensgrenze. Interessanter ist die nach Ablauf dieser Zeit dann dauerhaft geltende Grenze, die 15000 Euro beträgt. Bis zu diesem Betrag kannst Du für immer Geld ansparen (außer natürlich es gäbe eine Gesetzesänderung, die den Betrag verändert).
Zitat:
"Bürgergeld und Schonvermögen: Das ist der Freibetrag
Nach Ablauf des ersten Jahres steht jeder Person der Bedarfsgemeinschaft dann ein Freibetrag von 15.000 Euro zu."
Quelle:
Übrigens können unter bestimmten Umständen auch Umzugskosten (teilweise) vom Jobcenter bezahlt werden. Aber Genaueres weiß ich da auch nicht.
Ja, wenn du als arbeitssuchend gemeldet bist, darfst du 10.000 Euro haben, alles drüber musst du für deinen Unterhalt einsetzen.
Wenn du unvermittelbar bist (Sozialhilfe) sind es nur 5.000.
Äh... ja, solange du nicht ALG II bekommst, sind es 40.000
Du könntest natürlich auch einfach Arbeiten gehen dann würde sich die Frage gar nicht stellen ;)
Wer auf Bürgergeld angewiesen ist, darf seit 1. Januar im ersten Jahr des Leistungsbezugs, der sogenannten Karenzzeit, das Ersparte behalten. So muss Vermögen erst dann eingesetzt werden, wenn es höher als 40.000 Euro ist. Für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft bleiben jeweils weitere 15.000 Euro geschützt.
Hey ich bin es nicht der sich gerade Fragt ob er 1000 Euro besitzen darf oder nicht. ;)
Gott sei Dank sind wir keine Sklaven und müssen nicht arbeiten um nicht zu verhungern