Gehören Autobahnen zur Landes- oder Bundesebene?

4 Antworten

Autobahnen - genauer gesagt heißen sie 'Bundesautobahnen' - gehören - ebenso wie die Bundesstraßen - zur Zuständigkeit des Bundes.

Für Bau und Unterhalt der Autobahnen ist der Bund zuständig.

Allerdings hat ein Landesverkehrsministerium durchaus Gestaltungsspielraum, lokale Verkehrsregeln zu erlassen. Beispielsweise Tempolimits. Das ist was anderes als Bau & Unterhalt.

Allerdings gibt es in der StVO (Bundesebene!) bereits eine entsprechende Regel (§ 18 Abs. 11 StVO):

Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, sowie Zugmaschinen dürfen, wenn die Sichtweite durch erheblichen Schneefall oder Regen auf 50 m oder weniger eingeschränkt ist, sowie bei Schneeglätte oder Glatteis den äußerst linken Fahrstreifen nicht benutzen.

Nein, die Autobahn selber ist eine "Bundesautobahn", was aber nicht heißt, dass Geschwindigkeitsregelungen nicht auf Landes- oder Kommunalebene geregelt sein können.

Die Straßenbaulast trägt der Bund, aber Wetterereignisse sind eben oft regional begrenzt.