Gefundene Gutscheinkarte verkaufen strafbar?

3 Antworten

Falls der Käufer mit EC-Karte bezahlt hat und er eine Anzeige bei der Polizei erstattet, kann es bis zu dir verfolgt werden. Rechtlich müssen Funde von mehr als 10 Euro beim Fundbüro abgegeben werden.

Wenn der Eigentümer den Gutschein nach 6 Monaten nicht abgeholt hat, bekommst Du ihn dann. Falls er ihn abholt, bekommst Du immerhin 5% Finderlohn.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ja, das ist es. Wenn Du etwas findest, was Dir nicht gehört und einen Wert ab 10€ darstellt, begehst Du eine Fundunterschlagung. Es sei denn, Du nimmst die Sache mit der Absicht an Dich, es dem Eigentümer zukommen zu lassen.
Das entfällt aber in dem Augenblick, wo Du dieses fremde Eigentum versteigerst.
Dies ist eindeutig ein Straftatbestand.

Babas4 
Fragesteller
 02.04.2021, 11:52

Auch wenn nichts auf der Karte aussagt, wen die Karte gehören könnte? Hätte die Karte draußen liegen lassen bis die irgendwann von der Erde verschlungen wäre. Wenn man zb Geld findet, kann man ja auch nicht sagen, wen das gehören könnte. 😩🤔

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RonaId  02.04.2021, 11:59
@Babas4

Ja, so ist es. Bei einem Geldschein ist die Rechtslage schwieriger, denn da ist eine plausible Eigentumserklärung kaum möglich.
Aber ein Gutschein, bei dem Aufschrift und Verlustort klar benannt werden können, ließe das zu.
Ich gebe Dir recht, dass das viele Fälle gibt, wo niemand einen Schein hochhält und fragt "Wer will?" Aber so ist die Gesetzeslage nun mal. Und es gibt auch fließende Übergänge. Jemand sucht verzweifelt einen Geldschein, den er gerade verloren hat und jemand hält da die Füße still. Das ist schließlich dann auch schäbig. Wo willst Du die Grenze ziehen?

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das ist und bleibt Fundunterschlagung wenn du diese verkaufst und nicht an Fundamt ect zurück gibst