Geburtsnamen wieder annehmen?
Hallo
Meine Mutter hat einen anderen Mann geheiratet und ich habe (damals 11 gewesen) den Namen des Mannes angenommen. Dazu musste ich auch ein Dokument unterschreiben.
Seit mehreren Jahren sind die beiden aber wieder getrennt und angeblich kann ich meinen ursprünglichen Nachnamen (Geburtsnamen) nicht mehr annehmen. Im Internet findet man auch unterschiedliche Angaben, manche Beiträge sagen, es ist möglich und andere widerum nicht.
Mittlerweile bin ich auch volljährig.
War jemand von euch schon mal in der selben Situation wie ich oder kennt jemanden, der in so einer Situation war?
Kennt sich jemand von euch damit aus?
Über Tipps oder Tricks wie man den Geburtsnamen wieder bekommen kann wäre ich euch dankbar :)
Noch eine Info: Mein Geburtsname ist nicht der Nachname von meinem Vater, sondern von meiner Mutter. Der Nachname ist aber auch nicht der Geburtsname meiner Mutter, dafür aber mein Geburtsname.
2 Antworten
In der Bundesrepublik Deutschland ist das Namensrecht von dem Grundsatz der Namenskontinuität geprägt, weshalb eine Änderung des Namens nur eingeschränkt möglich ist.
Außer durch Heirat, Scheidung, Adoption kann der Nachname durch einen Antrag auf Namensänderung angepasst werden.
Ein wichtiger Grund, der eine Namensänderung rechtfertigen könnte, liegt dann vor, wenn das persönliche Interesse des Antragstellers an der Änderung seines Namens gegenüber den Grundsätzen der Namensführung überwiegt.
Ganz allgemein gilt, dass eine Änderung des Nachnamens höheren Hürden als der des Vornamens begegnet.
Als wichtig genug für eine Namensänderung gelten demnach unter anderem Namen, die die Mehrheit mit anstößigen Gedanken verbindet oder den Betroffenen der Lächerlichkeit preisgibt.
Die Bearbeitung von Anträgen auf Namensänderung ist gebührenpflichtig. Das Maximum ist allerdings bundesweit festgesetzt und liegt bei 1.022 Euro für die Änderung des Familiennamens und bei 255 Euro für die Änderung des Vornamens.
Der Höchstsatz kann verlangt werden, wenn der Verwaltungsaufwand hoch ist, weil die Rechtslage schwierig ist, andere Verfahrensbeteiligte wie Kinder oder Ehepartner angehört werden müssen und andere Behörden, etwa das Jugendamt, eingeschaltet werden müssen.
Einfach und günstig ist die Sache, wenn keiner dieser Faktoren eine Rolle spielt und der Grund für die gewünschte Änderung klar auf der Hand liegt.
Zusätzlich entstehen allerdings noch Folgekosten, da nach der Änderung deine Dokumente (z.B. Personalausweis) angepasst werden müssen.
Eine Gebühr wird auch fällig, wenn der Antrag abgelehnt wird. Deshalb empfiehlt sich vor Antragstellung die Kontaktaufnahme zur Namensänderungsbehörde, um die Zuständigkeit und Aussicht auf Erfolg zu prüfen.
Alles Gute für dich!
eine änderung des nachnamens nach einbenennung ist nicht mehr möglich. du kannst deinen namen nur noch ändern wenn du heiratest.