Geblitzt in der Probezeit, Zustellung nach Probezeit, gilt es als A-Verstoß?

3 Antworten

Es zählt der Tag des Vergehens.

Das kann auch um 23.59 Uhr sein und du hättest ein Problem.

§ 2a Abs. 2 Satz 1 StVG gibt eine eindeutige Antwort:

Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen [...], so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen [...] ist, die Fahrerlaubnisbehörde [...]

Es zählt der Tag der Tat, wenn dieser noch innerhalb der Probezeit liegt, wird die Tat als A-Verstoß gewertet.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Es zählt der Tatzeitpunkt.