Gebet islam?

3 Antworten

Alles Lob gebührt Allah.

Das Qasr-Gebet (Gebetsverkürzung): Für wie viele Tage?

Die meisten Gelehrten sind der Meinung, dass ein Reisender die Reiseerleichterungen in Anspruch nehmen kann, solange er sich nicht vier oder mehr Tage an dem Ort aufhält, zu dem er gereist ist, egal ob er wegen der Arbeit, einer medizinischen Behandlung, eines Urlaubs oder aus einem anderen Grund reist. 

Ibn Qudamah (möge Allah ihm gnädig sein) sagte: Die bekannte Ansicht von Ahmad (möge Allah mit ihm gnädig sein) ist, dass der Zeitraum, in dem der Reisende seine Gebete vollständig verrichten muss, mit der Absicht zu bleiben, ein Zeitraum ist, in dem es mehr als einundzwanzig Gebete gibt. Und von ihm wurde überliefert, dass er seine Gebete vollständig verrichten muss, wenn er beabsichtigt, länger als vier Tage zu bleiben, aber wenn er beabsichtigt, weniger als das zu bleiben, kann er sie verkürzen. Dies ist auch die Ansicht von Malik und al-Shafi'i." (Al-Mughni, 2/65) 

In der Fatawa al-Lajnah al-Daimah (8/109) heißt es: 

"Das Grundprinzip ist, dass der Reisende, der tatsächlich reist, derjenige ist, dem eine Konzession gewährt wird, die es ihm erlaubt, das Vier-Rak'ah-Gebet zu verkürzen, denn Allah sagt (Interpretation der Bedeutung): 

"Und wenn ihr (Muslime) im Land reist, ist es keine Sünde für euch, wenn ihr As-Salah (das Gebet) verkürzt." [al-Nisa 4:101]

Und Ya'la ibn Umayyah sagte: Ich sagte zu 'Umar ibn al-Khattab (möge Allah mit ihm zufrieden sein): "'Und wenn ihr (Muslime) im Land unterwegs seid, ist es keine Sünde für euch, wenn ihr das Gebet verkürzt, wenn ihr befürchtet, dass die Ungläubigen euch auf die Probe stellen (angreifen) könnten.'" Er sagte: Ich habe mich dasselbe gefragt wie du, und ich habe den Gesandten Allahs (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) danach gefragt, und er sagte: "Es ist eine Wohltätigkeit, die Allah dir zuteil werden ließ, also nimm seine Wohltätigkeit an." (Überliefert von Muslim)

Derjenige, der vier Tage und Nächte oder weniger an einem Ort verweilt, fällt ebenfalls unter das Urteil des Reisenden, der tatsächlich unterwegs ist, denn es ist durch den Hadith von Jabir und Ibn 'Abbas (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) belegt, dass der Prophet (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) am vierten Tag von Dhu'l-Hijjah zur Abschiedspilgerfahrt nach Mekka kam, und er (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) blieb am vierten, fünften, sechsten und siebten Tag, und er betete Fajr in al-Abtah am achten Tag, und er verkürzte seine Gebete während dieser Tage. Er hatte die Absicht zu bleiben, wie allgemein bekannt ist. Wer also reist und die Absicht hat, so lange zu bleiben, wie der Prophet (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) geblieben ist, oder weniger, darf seine Gebete verkürzen. Wer beabsichtigt, länger zu bleiben, sollte die Gebete in vollem Umfang verrichten, denn er fällt nicht unter die Kategorie des Reisenden. 

Wenn jemand aber länger als vier Tage auf seiner Reise bleibt und nicht die Absicht hat, zu bleiben, sondern beschlossen hat, dass er zurückkehrt, wenn er seine Geschäfte beendet hat, wie jemand, der an einem Ort bleibt, um den Dschihad gegen den Feind zu führen, oder der von den Behörden oder durch eine Krankheit aufgehalten wurde, aber beschlossen hat, dass er zurückkehrt, wenn der Dschihad mit einem Sieg oder einem Friedensvertrag endet oder die Krankheit oder die feindliche Macht, die ihn dort festhält, endet oder er alle seine Güter verkauft und so weiter, dann wird er als Reisender betrachtet, und er darf die Vier-Rak'ah-Gebete verkürzen, auch wenn diese Zeitspanne lang ist, denn es ist bewiesen, dass der Prophet (Allahs Friede und Segen seien auf ihm) im Jahr der Eroberung neunzehn Tage in Mekka blieb, während derer er seine Gebete verkürzte, und er blieb zwanzig Tage in Tabuk, um gegen die Christen zu kämpfen, und er leitete seine Gefährten zu verkürzten Gebeten an, weil er nicht beschlossen hatte, zu bleiben, sondern seine Absicht war, abzureisen, sobald er sein Geschäft beendet hatte. "  

Sind die Gefährten (des Propheten ﷺ) in den Urlaub gereist?

Die Sahabah (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) reisten nicht für einen Urlaub von sechs Monaten, wie in der Frage erwähnt. Vielmehr reisten sie für den Dschihad um Allahs willen, oder um Wissen zu erlangen, oder um eine halale Versorgung zu suchen, und andere religiöse und weltliche Interessen, wie Ibn 'Umar (möge Allah mit ihm zufrieden sein), der sechs Monate in Aserbaidschan blieb, und der Schnee hielt ihn davon ab, einzutreten, und er verkürzte seine Gebete. 

Solltest du die Gebete, die du verkürzt hast, nachholen?

Du musst die Gebete, die du in dieser Zeit verkürzt hast, nicht nachholen, denn es ist möglich, dass du unter die Kategorie der Reisenden fällst. Der Ständige Ausschuss wurde zu einer Person befragt, die von Saudi-Arabien nach Deutschland geschickt wurde, dort fast eineinhalb Jahre blieb und ihre Gebete verkürzte. Sie antworteten: 

"Du musst die Gebete, die du verkürzt oder verschoben oder mit anderen Gebeten verbunden hast, nicht nachholen, denn es ist möglich, dass du unter die Kategorie des Reisens fällst. Aber in Zukunft sollst du die Vier-Rak'ah-Gebete vollständig beten und jedes Gebet pünktlich verrichten, denn die Vorschrift des Reisens gilt für dich nicht mehr, weil du beschlossen hast, zu bleiben, und zwar länger als vier Tage. Deshalb musst du, wenn möglich, in der Gemeinde beten und darfst nicht alleine beten." (Fatawa al-Lajnah al-Daimah, 8/155) 

Mehr dazu findest du in dieser Kategorie: Das Gebet des Reisenden

Und Allah weiß es am besten. [Auszug aus islamqa.info/en/answers/60358]

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Islamisches Wissen gemäß der Ahlus Sunnah wal Jama'ah
ramalolol 
Fragesteller
 23.01.2023, 19:58

Dankee🥰🥰

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Das Zitat stammt ja von mir. Hier erklärt es kurz Abul Baraa. Ich hatte ja auch auf das Buch As-Salah verlinkt, wo weitere Dinge drin stehen.

Ja du kannst/musst deine Gebete verkürzen

siehe dazu ein vidieo von „machts Klick“ an auf youtube ;)

Aber achte darauf das du im urlaub normal wieder beetest

und ich wünsche dir einen schönen urlaub!

selamun alleyküm

ramalolol 
Fragesteller
 23.01.2023, 19:58

Dankeschön!!

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