Gebäudestatik wg. PV Anlage: Mannlast Sparren?

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Hallo Riedstaedter,

ein Blick in die "alte" DIN 1055-3 gibt die Antwort:

Die Mannlast, die für "nicht begehbare Dächer, außer für übliche Erhaltungsmaßnahmen und Reparaturen" gilt, als Einzellast von 1kN angesetzt (an ungünstiger Stelle), und nicht als Flächenlast.

Und Obacht: die Mannlast wird nicht mit der Schneelast überlagert. Das heißt, Euer Dach ist nicht für zusätzliche 100 kg pro Sparren nachgewiesen, sondern: entweder - oder.

Wegen Eurer PV-Anlage kommt es nun etwas darauf an, in welcher Gegend Ihr wohnt. Bei uns im Mittelgebirge (Schneelastzone III) wird -ganz grob- um die 200 kg/m² Schnee angesetzt, da fällt die zusätzliche Last aus einer PV-Anlage (ca. 20 kg/m²) relativ wenig ins Gewicht und die Sparren lassen sich in den allermeisten Fällen auch dann noch rechnerisch nachweisen. Im Flachland, wo bisweilen "nur" 65 kg/m² Schnee angesetzt werden, kann es aber durchaus knapp werden und ich würde Euch tatsächlich zu einem Statiker raten, der das Ganze genauer durchrechnet.

Schöne Grüße!

waldenmeier

Riedstaedter 
Fragesteller
 14.07.2021, 08:52

Vielen Dank für die verständliche Erklärung Waldenmeier!

Die DIN hatte ich tatsächlich mehrfach gelesen aber nur Bahnhof verstanden ;)

Werde dann mal das Geld für einen Statiker in die Hand nehmen (da Flachland wurde bei uns mit Schneelastzone I gerechnet).

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waldenmeier  14.07.2021, 09:14
@Riedstaedter

Keine Ursache und Danke für's Feedback!

Da Ihr ja offenbar die Dokumentation zu Eurer Gebäudestatik vorliegen habt, wird das Honorar auch sicher nicht übermäßig teuer, da der Statiker sich nicht alles selbst "zusammenfummeln" muß. Als erstes würde ich sogar diejenige Telefonnummer wählen, die auf Eurem Bericht von 2010 draufsteht.

Grüße!

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Riedstaedter 
Fragesteller
 14.07.2021, 12:01
@waldenmeier

Nochmals danke, der Statiker scheint auch noch tätig zu sein, bin mal gespannt ob und zu welchem Preis er sich dazu äußern möchte.

(von den 5 angefragten Solarteuren wäre lediglich einer bereit die Gebäudestatik prüfen zu lassen, für einen Unkostenbeitrag von 600€.)

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