Gastschulantrag/ Schule lässt kind nicht gehen?

2 Antworten

Wohin ein Kind geht, entscheidet die Schulbehörde und nicht die Schule selber.

Das ist auch von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. In NRW ist es z.B. wie Du sagtest. Je nach dem wo man wohnt, ist Schule X zuständig. Man kann nur auf Antrag die Schule wechseln und es muss eine Notwendigkeit dafür geben.

In BaWü ist das, zumindest vor 10 Jahren war es noch so, relativ einfacher. Mir ist auch nicht bekannt, dass sich da etwas geändert hat.

Es gibt also solche und solche. Die Erziehungsberechtigten sollten mal mit dem zuständigen Schulamt reden, wenn das nichts bringt, mit der zuständigen Bezirksregierung.

Hallo ManuKeks,

da kenne ich nur die Regelungen für NW. Für ein anderes Bundesland müsstest du dich beim Schulamt erkundigen.

Früher gab es Schulbezirke, und ein Kind musste dann genau die entsprechende Schule besuchen.

Heute spricht man von Schuleinzugsbereichen. Du hast freie Schulwahl und kannst dein Kind auch jederzeit ummelden.

Allerdings würde ich hier nichts mündlich machen!

Auf der sicheren Seite bist du, wenn alles schriftlich vorliegt: Antrag, Genehmigung der 2. Schule, Ablehnung der 1. Schule.

Dann wendest du dich wieder schriftlich an das zuständige Schulamt und bittest um Klärung.