Garantie bei Gebrauchten Elektrogeräten?
Hallo ich habe al ein eFrage und hoffe Ihr könnt sie mir beantworten, Habe vor ca 1 Jahr eine Spülmaschiene von einem Händler gebraucht gekauft. Beleg alles noch da. Nun ist was kaputt gegangen und ich habe gebeten sie zu reparieren, aber er sagt es wär kein Garantiefall mehr. Ist das richtig ich dachte die Garantiezeit wäre 2 Jahre, oder irre ich mich da?!
6 Antworten
Eine Garantie ist eine freiwillige Sache des Herstellers.
Auf Gebrauchtwaren hat man eine Gewährleistung von einem Jahr, wobei nach einem halben Jahr die Beweiskraft beim Kunden liegt.
Kauf Dir in Zukunft bei einem anderen Händler was, wenn der nicht kulant ist.
Nichts Gebrauchtes, sondern Miele. Da gibt es mittlerweile 10 Jahre Garantie.
Garantie: ein zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossener Vertrag, der dem Käufer eine unbedingte Schadensersatzleistung zusichert.
Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden.
Im juristischen Sinn definiert eine Garantie die vertraglich vereinbarte Verpflichtung eines Garanten, während die Gewährleistung direkt aus dem Gesetz abzuleiten ist. Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich auf die Mangelfreiheit des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer. Genaueres siehe Gewährleistung. Sie beträgt nach § 438 BGB allgemein 24 Monate und kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auf zwölf Monate verkürzt werden. Der Kunde kann daher seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Gegenstandes nunmehr zwei Jahre lang (bzw. ein Jahr bei gebrauchten Waren, sofern kaufvertraglich vereinbart) geltend machen. Zu Gunsten des privaten Käufers gegenüber dem gewerblichen Verkäufer wird beim Verbrauchsgüterkauf in den ersten sechs Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Reklamiert der Kunde später als sechs Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.
Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar – im Umfang oder der Zeitdauer – verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet.
bedeutet eher, dass sowas immer recht einfach im Netz zu finden ist.. Man kann es sehen, wie man will ;-)
Bitte nicht Garantie mit Gewährleistung verwechseln!
Es ist richtig, daß der Händler auch eine Gewährleistung bei Gebrauchtartikeln einräumen muss. Diese beinhaltet aber nur die Sicherheit, daß der Artikel beim Kauf in Ordnung war. Wenn danach etwas kaputt geht: Pech gehabt.
Garantie ist wieder eine andere Sache, aber bei den meisten Gebrauchtgeräten gibt es keine.
da musst Du mal auf dem Verkaufszettel sehen,was da eingetragen ist.2 Jahre gilt für neue Geräte.
2 Jahre auf Neugeräte gilt für die gesetzlich geregelte Sachmängelhaftung.
Garantie ist eine zusätzlich vereinbarte Leistung, meistens vom Hersteller gegeben.
Bei Gebrauchtgeräten 1 Jahr.
Du verwechselst Garantie mit der gesetzlich geregelten Sachmängelhaftung (Gewährleistung) welche bei gebrauchten Sachen auf 1 Jahr reduziert werden kann bei einem gewerblichen Verkäufer.
Stimmt, da habe ich mich tatsächlich vertan, danke für die Korrektur :-)
Also die Copy/Paste Funktion beherrschst du ja schon mal aber was aber bedeutet das für den Fragesteller ??? Er muss erst mal ein BWL Studium machen um den Quatsch zu verstehen kopfschüttel