Garage einfach gekündigt?
Kündigung meiner Garage kam plötzlich, als ich anfragte ob die Mängel in der Garage behoben werden können. Zuerst sagten sie mir zu das eine Firma sich die Mängel anschaut, und nun die Kündigung.....
Kann ich da Wiederspruch einlegen?
2 Antworten
Das kommt ganz auf deinen Mietvertrag an. Wenn der Vermieter es zum Beispiel mit Eigenbedarf begründet und die Kündigungsfrist eingehalten wird, kann man relativ wenig machen.
Vermieten Sie einen nicht zum Wohnen bestimmten Raum, wie z.B. eine Garage, können Sie diesen bis spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats kündigen (§ 580 a Abs. 1 BGB).
Nein, auch muss er keine Begründung liefern, ist kein Wohnraum.