Gaffer Handy wegschlagen? Wer haftet?

8 Antworten

Hallo GatschiBua,

Kurz gesagt: Nein!

Alleine das Zuschauen bei einem Unglück ist nicht verboten. Ebenso wenig das Filmen eines solchen...

Rechtswidrig wird es erst dann, wenn durch das Gaffen der Gaffer selbst oder andere Personen gefährdet werden (z.B. durch zu langsames Fahren/Anhalten auf der Gegenfahrbahn, Herumspazieren im Trümmerschatten oder Brandrauch o.ä.) oder der Gaffer durch sein Gaffen Einsatzkräfte behindert. Bzw. bei Foto- und Videoaufnahmen wird es erst dann "kriminell", wenn diese später auch verbreitet werden und bei dieser Verbreitung nicht auf die Rechte der Abgebildeten geachtet wird (Unkenntlichmachung von Personen, Kennzeichen etc. bzw. Erlaubniseinholung der Abgebildeten, Fotografieren von privatem Grund aus usw.) .

Übrigens kommt es heute nicht selten vor, dass auch professionelle Reporter vor Ort mit ihrem Handy Fotos machen. Denn die Qualität solcher Handyfotos ist mittlerweile super und der Reporter wurde evtl. kurzfristig zum "Einsatz" gerufen und war hierauf nicht vorbereitet, ist zufällig gerade in der Nähe gewesen oder macht z.B. für die Social Media Kanäle des Mediums einen Livestream. Und: Nicht jeder Reporter kann sich als solcher ausweisen, da gerade die kleineren und lokalen Medien immer mehr auf freiberufliche Mitarbeiter wechseln, welche nicht so ohne weiteres an den Presseausweis heran kommen...

Soll heißen: Einerseits lassen sich "Gaffer" und Pressemenschen nicht immer und sofort voneinander unterscheiden. Und andererseits tun "Gaffer" nicht immer etwas unrechtes. Auch, wenn ich das Gaffen persönlich abstoßend finde.

Und als "normaler" Feuerwehrmann hast Du keinesfalls das Recht, dem Gaffer die Kamera aus der Hand zu schlagenn (auch, wenn ich den Wunsch danach tatsächlich des öfteren verspüre). Du kannst ihn "freundlich, aber mit Nachdruck bitten, die Einsatzstelle zu verlassen. Sofern er sich oder andere gefährdet (wirklich gefährdet!) kannst Du ihn auch (notfalls mit Gewalt) dazu zwingen, den Gefahrenbereich zu verlassen. Ansonsten bleibt Dir nur, die Kollegen der Polizei zu rufen und den Gaffer von der Einsatzstelle entfernen zu lassen, sofern hierfür Gründe vorliegen. Je nach Bundesland und Brandschutzgesetz können auch Führungskräfte der FF (z.B. Wehrfüherer/Kommandant) einen Platzverweis an der unmittelbaren Einsatzstelle aussprechen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr

Um nicht für den Schaden zu haften, müsstest du einen Rechtfertigungsgrund für das zu Boden Schlagen des Handys haben.

Der bekannteste ist die gesetzlich festgelegte Notwehr (/Nothilfe). Es gibt aber keine abschließende Liste. Ein individueller Rechtfertigungsgrund kann sich auch aus den Umständen des jeweiligen Einzelfalles ergeben.

Man könnte darüber diskutieren, ob es sich um Nothilfe handeln würde, wenn der Gaffer gegen § 201a (1) Nr. 2 StGB verstößt. Eine Aufforderung, das Aufnehmen zu unterlassen, dürfte dabei aber an erster Stelle stehen. Außerdem sollte man sich sicher sein, dass auch wirklich ein Verstoß vorliegt. Vielleicht handelt es sich um einen Pressevertreter; vielleicht filmt er gar nicht einen Verletzten, sondern die Einsatzfahrzeuge daneben; vielleicht führt er gerade ein Videotelefonat...

Wie schon mehrfach hier erwähnt, stellt die Handynutzung an sich keine Behinderung dar. Das Herunterschlagen, um eine Behinderung zu beseitigen, sehe ich nicht als Rechtfertigungsgrund.


SpaceDragon2000  11.09.2019, 07:18

Problem ist, keinen interessiert das wenn die sagen "Bitte aufhören zu filmen"

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Hey,

ich würde das lieber lassen.

Zur Vollständigkeit: Also wahrscheinlich würde er (bzw. sein Anwalt) dich auf Schadensersatz (nach §823) verklagen wollen. (Bzw. deinen Arbeitgeber, der sich dann das Geld von dir holt.)

Dabei wird u.a. geprüft, ob das Kaputtmachen überhaupt widerrechtlich war. Und es könnte in diesem Fall im Rahmen vom Notstand (§228) tatsächlich nicht widerrechtlich sein. Du müsstest du eine "Gefahr" mit einem "verhältnismäßigen Mittel" abwenden. Und ob das so war, entscheidet am Ende ein Richter.

Wenn zum Beispiel dein Patient in Nahaufnahme gefilmt und in einen großen Live-Stream geuploadet wird und er mehrmals vor dir und deinen Kollegen gesagt hat, dass er das auf keinen Fall will und du den Gaffer mehrmals vor Zeugen aufgefordert hast, aufzuhören, ihm versucht hast, das Handy wegzunehmen und es ihm dann aus der Hand schlägst und es dabei kaputt geht, hast du schon gute Chancen.

Wenn jemand nur übersichtsweise das Geschehen filmt und du sein Handy kaputt machst, wär es eher schwierig. Und auch dann wenn du nicht beweisen kannst, dass du nur aus einem Notstand gehandelt hast.

Keine Garantie übrigens, ich bin kein Anwalt sondern muss mich nur beruflich auch mit Schadensersatz beschäftigen. :-)

Am besten hol die Polizei. Die haben mehr Befugnisse und Möglichkeiten. Und du kannst ohne Nachteile für dich zusehen, wie er den Ärger bekommt. ;-)

LG

  1. nicht jeder Gaffer ist automatisch im Weg und behindert somit den Einsatz
  2. Du haftest für den Schaden
  3. nein, darfst Du nicht

Du haftest und machst Dich ggf. strafbar. Also den Gedanken, so heroisch er sein mag, direkt wieder verwerfen.