Fußnoten als Worterklärung: Ganzer Satz nötig?

4 Antworten

Von der Regelung, dass Fußnoten aus "kompletten" Sätzen bestehen müssen, höre / lese ich zum ersten Mal - und hier werden von Bachelorarbeiten bis Dissertationen alles verfasst... (...und Fußnoten als Hinweise, auch Quellenangaben, Literaturverweise etc...verwendet...)

Fußnoten, die als "Übersetzung" zu verstehen sind, würde ich nominalisieren, z. B.

"² in das Bohrloch eingebrachte Stützverrohrung zur Stabilisierung der Wandung"

Erläuterungen sind im Satz zu formulieren, z. B.

"² MÜLLER schlägt vor, in diesen Fällen die Stabilisierung der Wände durch eine Stützverrohrung vorzunehmen."

Frag deinen Betreuer!! Das sind Sachen, die nicht allgemein festgelegt sind.

Ich persönlich finde es allerdings umständlich, wenn reine Worterläuterungen in Satzform geschrieben sind.

Bei mir mussten es ebenfalls ganze Sätze sein, den Artikel würde ich allerdings weglassen. Casing: Stützverrrohrung, die in das Bohrloch eingebracht wird, um die Wandung zu stabilisieren.

Kerstin1626  26.07.2010, 12:51

dann ist das aber kein satz! da fehlt nämlich das verb im ersten teil des satzes.

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