Funkmeldeempfänger legal oder illegal?

3 Antworten

Hallo Manfred183,

der Kauf und Besitz eines FMEs selbst ist erst einmal nicht strafbar.

Ob Du ihn auch nutzen darfst, das hängt ganz davon ab, was Dein Wehrführer sagt. Denn der ist erst einmal für Dich und zweitens für die Wehr und ihre Einsatzbereitschaft verantwortlich.

Im Normalfall gibt es eine AAO, eine Alarm- und Ausrückeordnung in jeder Wehr. Diese legt fest, bei welchem Stichwort wie viele Kräfte und auf welchem Wege alarmiert werden und schließlich mit welchem Gerät und welchen Fahrzeugen zum Einsatz ausrücken.
D.h., es steckt ein System dahinter. Wenn sich nun einzelne Feuerwehrangehörige selbstständig machen und (ohne Wissen der Führung) eigene Melder o.ä. anschaffen, dann kann das ohne Absprache einiges an diesem System durcheinander bringen.
Gerade in Deinem Fall: Du schreibst, dass Du die Grundausbildung noch nicht absolviert hast. Es liegt in der Verantwortung der Wehrführung zu entscheiden, ob Du als nausgebildete Kraft zu Einsätzen mit ausrückst (Learning by doing), wenn ja, zu welchen - oder eben auch erst nach erfolgter Ausbildung. Kommst Du als unausgebildeter Feuerwehrangehöriger nun aus eigenem Antrieb und ohne Einwilligung Deiner Führungskräfte zum Einsatz und es passiert da etwas, dann kann das große Probleme geben.

Andernorts ist es so, dass die Wehren mangels Geld keine oder keine ausreichende Anzahl an Meldern anschaffen, es aber "unterstützen", wenn ihre Leute sich privat einen Melder kaufen und nutzen.
Ich persönlich halte da nichts von... die Kommune ist für die Alarmierung zuständig. Das kann, wenn möglich (bzw. genüend Kameraden in Hörweite) per Sirene erfolgen, per Telefonkette, per SMS-Alarmierung oder eben per FME. Und wenn der FME vorgesehen ist, dann muss er auch durch die Kommune bezahlt werden!

Davon abgesehen: Um den FME auf die Alarmschleife(n) Deiner Wehr programmieren zu lassen, benötist Du (legal) ebenfalls die Einwiligung Deines Wehrleiters.
Bei digitalen Meldern (DME) wird es noch komplizierter. Die lassen sich nicht "mal eben" umprogrammieren, sondern benötigen auch noch spezielle Freigbecodes oder -karten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr
Manfred183 
Fragesteller
 16.10.2019, 13:01

gut zu wissen

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Da du ihn ohne entsprechend Programmierung nicht nutzen kannst und diese Programmierung wohl kaum ohne Einverständnis deiner Feuerwehr bekommen wirst, dürfte es kein Problem geben.

Ansonsten, selbstverständlich ist die unerlaubte Teilnahme am BOS-Funk nicht legal. Und dazu zählt schon das Mithören.

Kaufen darfst du diese Betrieben.

Ohne schriftliche Genehmigung betreiben, nein.

Es gibt Gründe warum die meisten Wehren nicht jeden Feuerwehrmann einen Melder mitgeben. Oft ist es nicht nur das Geld sondern auch die Datenschutz rechtliche Komponente. Einige Schleifen sind nur für bestimmte Personen und oder Funktionen freigegeben.

Einige Wehren schließen grundsätzlich die Privaten Melder aus, so behält die Feuerwehr die Hoheit über die Meldeketten. Private Melder sind oft einfacher auszulesen (andere Software) und werden genutzt um nicht befugte Kameraden mit Informationen zu versorgen die nicht für sie bestimmt sind.