Feuerwehr Atemschutz?

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Du solltest durchschnittlich trainiert sein und einen BMI, der irgendwo nicht im Extrembereich ist.

Ich habe einen Herzfehler und bin trotzdem tauglich.

Woher ich das weiß:Hobby – Freiwilliger Feuerwehrmann
Lydia321 
Fragesteller
 06.05.2023, 19:25

Das mit dem Herzfehler hat mich überzeugt, also nicht, dass ich das gut finde aber dafür Respekt. Top👍🏻

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Die Anforderungen an einen AGT stehen in der FwDV 7 Pkt. 3.

Grundsätzlich musst du mind. 18 Jahre alt und körperlich und geistig geeignet sein.

Mit der Untersuchung nach den Arbeitsmedizinischen Grundsätzen nach G 26.3 soll sichergestellt werden das du einen Atemschutzeinsatz ohne gesundheitliche Schäden überstehst. Da dies immer eine Einzelfallentscheidung des Arbeitsmediziner ist kann dir hier Niemand wirklich sagen ob du geeignet bist.

Wen du eine normale Fitness hast und keine gravierenden Krankheiten sollte das kein Problem sein.

Was du wissen musst lernst du im Lehrgang. Das ist kein Hexenwerk oder höhere Mathematik.

Im Lehrgang wirst du auch an die Geräte gewöhnt. Hier gibt es in letzter Zeit vermehrt Probleme psychischer Natur. Aber auch da kann dir dein Ausbilder weiter helfen.

Und noch was zum Schluss. Solltest du aus dem ein oder anderen Grund nicht geeignet sein ein Atemschutzgerät im Einsatz zu tragen, so ist der Lehrgang AGT dennoch zu empfehlen. Jeder Angehörige der Feuerwehr sollte mit den Einsatzgrundsätzen des Atemschutzeinsatz vertraut sein. Insbesondere bei angehenden Gruppenführern wird immer mehr Wert drauf gelegt das sie das Thema beherrschen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Du musst zur arbeitsmedizinischen Untersuchung nach G26.3, dazu gehört insbesondere das Belastungs-EKG und die Blutdruckmessung sowie Messung des Puls. Damit wird geprüft, ob dein Körper den starken Belastungen im Atemschutzeinsatz stand hält. Das heißt, es gibt Grenzwerte. Wenn du dich nicht in dem Rahmen hältst, dann bist du nicht tauglich. Dazu kommt eine äußerliche Untersuchung deiner körperlichen Statur. Das wiederum bedeutet, dass der Arzt dich anschaut und wenn du z.B. eine stark verkrümmte Wirbelsäule hast und das Tragen des Atemschutzgerätes, von Einsatzmaterial und/oder einer Person (die trägt man natürlich nicht allein) eine Gefahr für deine Gesundheit darstellen könnte, dann wird er dich rein vorsorglich nicht als tauglich einstufen. Auch chronische Krankheiten wie Diabetes sprechen gegen eine Eignung, denn eine Person, die unter schwerer Belastung unterzuckert ist, gefährdet auch die eigenen Kameraden. Denn die müssen dann erst mal das Feuerwehrmitglied nach draußen bringen und können ihren eigentlichen Einsatzauftrag nicht erfüllen. Und schlussendlich gibt es sogar Kameraden in Freiwilligen Feuerwehren (ich kenne einen solchen), die körperliche Fehlbildungen haben, z.B. nur eine Hand. Die können auch nicht AGT werden, aber es spricht doch nichts dagegen, dass diese Leute z.B. in der Zentrale am Funktisch sitzen, was es bei uns in RLP als Feuerwehreinsatzzentrale gibt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Einsatzleitstelle#Notfalldienste

Eine Untersuchung ist aber immer eine Momentaufnahme, und wer

Woher ich das weiß:Hobby – Feuerwehr seit 1992. Derzeit Wehrführer einer FF in RLP.

Als Atemschutzgeräteträger muss man die Vorraussetzungen der „Berufsgenossenschaftliche Vorsorgeuntersuchung G26” erfüllen, zumindest war das so bis letztes Jahr. Wie es jetzt ist, weiß ich nicht genau, aber sicherlich nicht viel anders.

https://www.haufe.de/arbeitsschutz/sicherheit/atemschutzgeraete-alles-wissenswerte-zur-g-26-untersuchung_96_503988.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Berufsgenossenschaftliche_Vorsorgeuntersuchung_G26_(Rechtslage_bis_31._August_2022)