Für welche Straftaten ist die Polizei nicht zuständig?

4 Antworten

Sie ist nicht zuständig für Straftaten, die sich außerhalb des Rahmens des Strafgesetzbuches ereignen (bspw. Kirchenstrafrecht) oder außerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches (bspw. Verkehrsstraftaten innerhalb militärischer Liegenschaften).

Polizisten sind Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft und unterliegen daher dem Strafverfolgungszwang. Sie müssen bei jeder Straftat einschreiten, sogar wenn sie gerade nicht im Dienst sind. Dann müssen sie Straftaten zumindest an die Kollegen melden.


TheGrow  28.03.2022, 19:30
. Sie müssen bei jeder Straftat einschreiten, sogar wenn sie gerade nicht im Dienst sind. Dann müssen sie Straftaten zumindest an die Kollegen melden.

Das ist Gott sei Dank nicht zutreffend bzw gilt nur bei besonders schweren Straftaten wie z.b. Mord oder Totschlag

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SuperKuhnibert4  28.03.2022, 19:39
@TheGrow

Gerne lerne ich dazu. Das heißt, ein Polizist muss es nicht melden, wenn er außer Dienst sieht, dass jemand besoffen Auto fährt, Sachbeschädigung begeht oder Diebstahl? Er bekommt keinerlei Probleme, wenn herauskommt, dass er die Tat mitbekommen, aber nicht gemeldet hat?

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TheGrow  28.03.2022, 20:05
@SuperKuhnibert4

Das ist korrekt

Aber ungeachtet der Tatsache dass er außer Dienst keine Straftaten verfolgen muss, so kann sich ein polizeibeamter jederzeit in den Dienst versetzen und selbstverständlich Straftaten verfolgen

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SuperKuhnibert4  28.03.2022, 20:13
@TheGrow

Interessantes Thema.

Aber Konsequenzen kann es keine für ihn geben, wenn er wissentlich eine Straftat nicht meldet, von der er Kenntnis hat?

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SuperKuhnibert4  28.03.2022, 20:35
@TheGrow

Interessantes Video. Aber es wird schwierig für den Polizisten sein, ab wann er auf jeden Fall die Tat verfolgen muss. Anscheinend gibt es da keine generelle Festlegung und es wird eine Einzelfallentscheidung sein.

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Für Straftaten außerhalb des Landes, da ist die Polizei von dort dann zuständig

Eine Straftat ist eine Straftat, und für solche Dinge ist nun erst mal die Polizei zuständig, um den Straftäter als Erstes mal dingfest zu machen.