Führerschein Klasse M, AM und S
Hallo.
Was ist der Unterschied zwischen der früheren Führerscheinklasse S und der heutigen AM? Und was unterscheidet beide von der früheren Klasse M? Für alle gilt doch 16 Jahre, 45 km/h (mit bekannten Ausnahmen) und 50 ccm.
Ich habe nach stundenlanger Recherche im Internet nichts gefunden, wo alle relevanten Infos zu finden sind.
3 Antworten
Bisher wurde die Klasse M und S nur in Deutschland erteilt. Da Führerschein- bzw. Fahrerlaubnisrecht aber EU- Sache ist , wurde die bisherige nationale Klasse M in allen Mitgliedsstaaten der EU als obligatorische Klasse eingeführt (Klasse S gibt es im EU- Recht nicht). Sie erhält die Bezeichnung AM und schließt die zur Klasse S gehörenden Kfz ein. Mit der Klasse AM dürfen also gefahren werden:
Zweirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH 45 km/h, Verbrennungsmotor max. 50 ccm / Elektromotor mit max. Nenndauerleistung 4 kW
Dreirädrige Kfz mit bbH 45 km/h, Fremdzündungsmotor max. 50 ccm / andere Verbrennungsmotoren max. Nutzleistung 4 kW / Elektromotor max. Nenndauerleistung 4 kW
vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit bbH 45 km/h, Fremdzündungsmotor max. 50 ccm / andere Verbrennungsmotoren max. Nutzleistung 4 kW / Elektromotor max. Nenndauerleistung 4 kWund die Leermasse max. 350 kg (bei E-Motor ohne Gewicht der Batterie)
Früher musste man in Deutschland für diese Aufzählung 2 verschiedene Fahrerlaubnisklassen erwerben, seit Umsetzung des EU- Rechts reicht eine Klasse: AM !
S - war Führerschein für Quad (man dürfte kein Roller damit fahren)
M - war Führerschein für Roller (man dürfte kein Quad damit fahren)
AM - Man darf damit Roller (max. 45 km/h, 50 ccm) und Quad fahren...........
Früher gabs dafür 2 verschiedene Scheine und jetzt gibts halt einen...........
Die Klassen M und S wurden vor der Neuregelung am 19.1.2013 verwendet.
Klasse M erlaubte das Führen von Kleinkrafträdern mit max. 50 cm³ Hubraum, max. 45 / 50 / 60 km/h (je nach Baujahr und Herkunft der Maschine) und max. 3 Rädern.
Klasse S erlaubte das Führen von Leichtkraftfahrzeugen mit max. 50 cm³ Hubraum, max. 45 km/h und 4 Rädern. Darunter fallen nicht nur Quads, sondern auch diese Leichtautos.
Seit dem 19.1.2013 sind Klasse M und Klasse S zur Klasse AM zusammengefaßt.