Führerschein in Spanien trotz MPU, ab wann zählt die Residencia?

1 Antwort

Da gibt es in Deutschland eine sehr kompliziert formulierte Vorschrift. Die werde ich dir im Wortlaut jetzt ersparen. Aber grundsätzlich besagt diese, dass angenommen wird, dass du deinen Lebensmittelpunkt nach Spanien verlegt hast, wenn du dich mindestens 185 Tage ununterbrochen dort aufhältst. Das dürfte EU-weit so geregelt sein, sodass du dann in Spanien einen Führerschein machen kannst.

Dieser wäre auch weltweit gültig - außer in Deutschland.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig

Lkwfahrer1003  09.06.2023, 22:13
Dieser wäre auch weltweit gültig - außer in Deutschland

Warum sollte die in BRD nicht gültig sein ?

0
Knochi1972  10.06.2023, 23:57
@Lkwfahrer1003

Weil er hier immer noch entzogen ist. Um ihn zu nutzen, muss ein Antrag gestellt werden.

0
Lkwfahrer1003  11.06.2023, 11:03
@Knochi1972

Verstößt dieses Vorgehen nicht gegen Eu recht über das gegenseitige Anerkennung einer rechtmäßig erteilten Fahrerlaubnis ?

0
Knochi1972  11.06.2023, 15:07
@Lkwfahrer1003

Nein, das wurde bereits bis zum EuGH durchgezogen. Das hat entschieden, dass die Fahrerlaubnis anzuerkennen ist, aber eben nur, wenn er dies beantragt.

1
Lkwfahrer1003  12.06.2023, 00:25
@Knochi1972

Also versteh ich das richtig ? Wenn ich in einem EU Staat eine Fahrerlaubnis erhalte , muss ich diese dann in der BRD beantragen ? Kann man das irgendwo nachlesen ?

0
Lkwfahrer1003  12.06.2023, 21:33
@Knochi1972

Dankeschön, nur noch ne frage .

wie ist dann dieses zu verstehen : Auszug !

1. Der Ausschluss der Inlandsfahrberechtigung aus § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV (juris: FeV 2010) findet aufgrund des Anwendungsvorrangs der Anerkennungspflicht aus Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 2006/126/EG (juris: EGRL 126/2006) keine Anwendung, wenn der Betroffene nach Ablauf der in Deutschland angeordneten Sperrfrist im Mitgliedstaat seines ordentlichen Wohnsitzes einen Führerschein erhielt, dessen Ausstellung nach den Vorgaben der Richtlinie 2006/126/EG die Prüfung der Fahreignung voraussetzt. (Rn.13) Dies gilt auch, wenn dem Betroffenen im Inland eine Fahrerlaubnis der Klassen A und B entzogen wurde

Urteil des BVerfG vom 06.09.2018 : AZ. 3 C 31/16

1
Knochi1972  12.06.2023, 21:40
@Lkwfahrer1003

Guter Hinweis, danke! Dem wird, denke ich, der Absatz 5 gerecht. Ein Antrag muss gestellt werden, aber er wird positiv beschieden, wenn die Sperre abgelaufen ist. Voraussetzung ist, dass er praktisch ganz bei null angefangen hat.

0
kelleRkind755 
Fragesteller
 11.06.2023, 12:47

Vielen lieben Dank für die Antwort!

Nur schade dass dieser dann nicht in Deutschland zählt. Wäre es aber möglich diesen nach Erwerb in Spanien dann in Deutschland umschreiben zu lassen sodass man auch wieder auf deutschen Straßen fahren dürfte oder gibt es da irgendeine Gesetzgebung welche dieses untersagt? LG

0
Knochi1972  11.06.2023, 15:10
@kelleRkind755

Nein, das ist möglich. Voraussetzung ist, dass die Sperre zu dem Zeitpunkt, an dem die die spanische Fahrerlaubnis erworben hast, abgelaufen war. Wie das dann mit der MPU ist, weiß ich allerdings nicht.

1