Friseur rechnung

6 Antworten

Jain, rechtlich gesehen kann und darf er seinen Ausfall auch geltend machen. Dies ist aber nur möglich wenn du vorher darüber informiert wurdest. Da in diesem Fall Aussage gegen Aussage stehen würde - solltest du nicht zahlen müssen. Mal davon ganz abgesehen das es glaube ich kein Richter gibt der einer solchen Klage stattgeben würde... :)

Termine die telefonisch, per Email oder persönlich getroffen werden sind verbindlich! Termine die nicht eingehalten werden können müssen abgesagt werden.

Es handelt sich hier um einen Dienstvertrag. D.h.die Friseure müssen zur vereinbarten Zeit Leistung erbringen und der Berechtigte (Kunde/in) die Vergütung erbringen. Wenn nun der Berechtigte (Kunde/in) nicht zum Termin erscheint, ist er/sie automatisch in Annahmeverzug. Dies bedeutet, dass der Verpflichtete (hier der Friseur) für die wegen des Verzugs nicht möglichen Dienste, die vereinbarte Vergütung grundsätzlich verlangen kann.

Eine gesonderte Vereinbarung, Unterschrift o.ä. ist nicht nötig, da alles im Gesetz klar geregelt ist!

BGB § 615 Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.

Der Friseur hat durch den nicht wahrgenommenen bzw. nicht abgesagten Termin entgangene Einnahmen, da er den Termin nicht an jemand anderes vergeben konnte. Somit kann er den Ausfall unter bestimmten Voraussetzungen nach §615 BGB in Rechnung stellen.

nein tu das nicht mein vater ist friseur mann darf kein geld verlangen wenn mann nicht hingegeangen ist und fergessen hat abzusagen


deFleescha  16.08.2012, 22:46

Das ist nicht richtig. Jeder Dienstleister (auch ein Friseur) kann finanzielle Ausfälle durch fernbleiben des Kunden diesem unter bestimmten Umständen auch anteilig in Rechnung stellen...

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MrHalil100  17.08.2012, 16:59
@deFleescha

fic.k..dich du trotel du weisst doch nicht mehr als du hauptschüler

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Für gewöhnlich darf das nur eine arztpraxis!!!! Wurdest du zuvor in kenntnis darüber gesetzt!!???? Wenn nicht dann zahl es schon garnicht!!! Ich bin selbst friseurin un weiß wie netvig es ist wenn kunden nicht absagen aber sowas find ich dreist!!!! Und meine chefin sagte auch immer dass wir sowas nicht dürfen!!! Vorallem nicht wenn kunden davon nix wissen!!!!


steffi5432155 
Beitragsersteller
 16.08.2012, 22:54

Nein also ich wurde zuvor nicht in kenntnis genommen, wusste also nicht bescheid das wenn ich nicht absage trozdem die hälfte bezahlen muss, bin mir aber immer noch nicht sicher ob ichs bezahlen soll oder eher nicht

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petiteangel89  16.08.2012, 23:26
@steffi5432155

Meiner meinung nach kann der genaue betrag sowieso nicht berechnet werden da jede behandlung individuell ist und oft nach haarlänge und aufwand gemessen wird!!! Guter rat... Erkundige dich beim verbraucherschutz!!!! Ich persönlich (bezieh es nicht auf dich) würde sowas nicht bezahlen!!!

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