Fremder Mann dringt in Wohnung ein rechtliche Frage?

15 Antworten

Da der Handwerker irrtümlich angenommen hat, das die Wohnung leer ist, und er im Auftrag und gutem Glauben gehandelt hat, wird ein Strafantrag wegen Hausfriedensbruch ins Leere laufen. Es fehlt der Vorsatz, die Wohnung gegen den Willen des Besitzers zu betreten. Für solche Situationen gibt es den § 17 StGB, den Verbotsirrtum.

Von der Hausverwaltung umgehend alle Schlüssel einfordern. Die Hausverwaltung und sogar der Eigentümer dürfen keinen Schlüssel zu eurer Mietsache haben. Sicherheitshalber noch das Schloss an der Wohnungstüre austauschen.

Snence24 
Fragesteller
 18.08.2021, 09:58

Guter Wille hin oder her das war ein riesen Schock für die ganze Familie bedenke er ist nicht an der tür stehen geblieben sondern hat sie komplett betreten. Ausserdem war meine Mutter sehr leicht bekleidet, obwohl sie sich eigetlich als Muslimin immer bedeckt in der öffentlichkeit. Ich muss wissen ob wir das in irgendeiner Weise anklagen können ich weiss dass dem Handwerker keine Schuld zuzurechnen ist (obwohl er ruhig etwas früher eine befüllte Wohnung hätte erkennen können) aber die Gesellschaft muss doch in irgendeiner Weise auf Schadensersatz angeklagt werden oder?

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ZuumZuum  18.08.2021, 10:08
@Snence24

Auf Schadenersatz anklagen kann man niemanden. Anklagen tut der Staatsanwalt. Wenn kann man jemanden auf Schadenersatz verklagen, dazu muss aber auch einer finanzieller Schaden entstanden sein.

ich kann verstehen, das euch das peinlich war, aber der Handwerker kann am allerwenigsten dafür. Er war im Auftrag da und in dem Glauben, die Wohnung sei leer, sonst hätte man ihm gewiss auch nie einen Schlüssel ausgehändigt.

Ihr könnt natürlich zur Polizei und Strafantrag stellen, aber es wird niemanden treffen, und Geld bekommt ihr dadurch schon mal gar nicht, weil ein Strafantrag nur dazu dient einen Bürger durch den Staat zu bestrafen. Da hier niemand schuldhaft gehandelt hat, sondern alles Verkettung unglücklicher Umstände ist, wird es keinen Schuldigen und auch keine Strafe geben.

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Zicke52  18.08.2021, 11:09
@ZuumZuum

"Strafantrag wird niemanden treffen"

Doch, er wird entweder den Eindringling treffen, oder, wenn der im guten Glauben gehandelt hat, denjenigen, der ihm widerrechtlich den Schlüssel zur Wohnung ausgehändigt und ihm erlaubt hat, dort einzudringen.

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Der Verdacht ist berechtigt, daß es sich um jemanden gehandelt haben könnte, der mittels Nachschlüssel auf Beutejagd war. Sicherheitshalber sollte die Polizei informiert werden.

Wenn es aber ein von der Hausverwaltung beauftragter Handwerker war, dann stellt sich die Frage, wie die Hausverwaltung dazu kommt, einen Ersatzschlüssel für die Wohnung zu besitzen (ohne dem Einverständnis des Mieters?), und wie die Hausverwaltung dazu kommt, einem Dritten diesen Schlüssel zu überlassen.

Das hört sich nach ein Versehen an.

ER hat einen Schlüssel bekommen und machen sie bitte dort ihre Arbeit.

Rausgabe des Wohnungsschlüssels verlangen, wenn es sich nicht um eine Schließanlage handelt und gut ist.

Zicke52  18.08.2021, 11:14

Nein, es ist kein Versehen, wenn irgendjemand einen Schlüssel zu einer fremden Wohnung hat, ohne Wissen des Bewohners. Irgendwie muss der ja an den Schlüssel gekommen sein.

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StRiW  18.08.2021, 11:40
@Zicke52

Je nach Wohneinheit, hat der Vermieter einen Schlüssel zurückbehalten, was er ja unter gewissen Umständen darf, oder es handelt sich um eine Wohnanlage mit Schließanlage wo es Generalschlüssel gibt. So kann der Handwerker durchaus auch in die falsche Wohnung getigert sein.

Der Vermieter/Hausverwaltung hat die Mieter nicht informiert, bzw. die Information hat die Mieter nicht erreicht.

Die Aussage die Wohnung sollte leer sein, ist ja schon ein Indiz für die falsche Wohnung.

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Zicke52  18.08.2021, 11:53
@StRiW

"hat der Vermieter einen Schlüssel zurückbehalten"

Darf er aber nicht!

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StRiW  18.08.2021, 11:55
@Zicke52

Darf er unter bestimmten Bedingungen! Der Mieter hat einen zurückgelassen, es gibt eine Vereinbarung und so weiter. Es ist nicht grundsätzlich verboten!

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Zicke52  18.08.2021, 12:00
@StRiW

Die einzige Bedingung ist das Einverständnis des Mieters. Ohne dessen Wissen und Einverständnis darf niemand einen Schlüssel besitzen.

Eine Wohnanlage mit Generalschluessel? Das heisst jeder, der dort wohnt, kann in jede Wohnung des Hauses? Wer wuerde denn dort wohnen wollen?

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StRiW  18.08.2021, 12:03
@Zicke52

Generalschluessel? Bedeutet das berechtigte Personen mit diesem Schlüssel jederzeit alle Türen öffnen können.

Servicevorteil, die Bewohner kommen mit ihrem einen Schlüssel in alle Räume mit nur einem Schlüssel die man ihnen zuweist.

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Zicke52  18.08.2021, 12:10
@StRiW

Habe das Konzept nicht ganz verstanden. Was heißt, die Bewohner kommen mit einem Schlüssel in "alle Räume" - alle Räume ihrer eigenen Wohnung sind ja ok. Aber hoffentlich nicht die ihrer Nachbarin. Oder handelt es sich um Gemeinschaftstraeume (sowas wie betreutes Wohnen, Seniorenheime etc.?)

Egal, betrifft bestimmt nicht den Fall des FS, sonst hätte der sich ja nicht gewundert, dass plötzlich ein Fremder in seiner Wohnung steht.

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Würde direkt mit der Hausverwaltung Kontakt aufnehmen! Ansonsten würde ich auf der Stelle die Polizei rufen und dann erstmal das Schloss tauschen

Soweit ich weiß ist ohne vorherige Ankündigung ein Betreten der Wohnung rechtswidrig. Holt euch nen Anwalt und klärt mal vorher bei der Hausverwaltung, woher er den Schlüssel hat.