Freiwilliges soziales Jahr mit 16 trotz Schulpflicht?

2 Antworten

Hallo Miripiri16!

Schulpflicht ist Landesrecht. Ein FSJ aber ist Bundesrecht. Bundesrecht bricht Landesrecht, deshalb ist das, was Ihnen die Schule sagt, juristisch fehlerhaft.

Die Schule bzw. die Schulbehörde muss Sie für ein FSJ freistellen, sofern Sie die Teilnahme nachweisen können.

Sie sollten der Schule bzw. der Schulbehörde durch Schriftstücke nachweisen, dass Sie an einer FSJ-Maßnahme teilnehmen.

Gruß Navvie

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit vielen Jahren in der Bildungsverwaltung
Miripiri16 
Fragesteller
 27.09.2014, 17:50

Danke für die Antwort

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Wenn du deine 10 Jahre Schulpflicht erfüllt hast musst du nicht zu Schule. Statt eines FSJ würde ich dir allerdings raten ein Praktikum zu machen. So kannst du schonmal erste Erfahrungen im Beruf sammeln (was sich gut im Lebenslauf macht) und vielleicht hast du ja auch so ein Glück, dass du direkt deinen Ausbildungsbetrieb findet. Und andererseits knntest du so auch schon feststellen ob eine bestimmte Berufsrichtung etwas für dich wäre oder nicht. Viel Erfolg

Miripiri16 
Fragesteller
 26.09.2014, 14:30

Also mir wurde von 2 Lehrern gesagt dass ich bis ich 18 bin Schulpflichtig bin egal ob ich 10 Jahre habe oder nicht :/

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dBadura  26.09.2014, 14:39
@Miripiri16

Da sind deine Lehrer aber schlecht informiert. Wenn du direkt nach der 10. Klasse eine Ausbildung begonnen hättest wärest du auch unter 18 und würdest nicht mehr zur Schule gehen. Du hast deine 10 Jahre Schulpflicht erfüllt, einzig deine Eltern können dir nun noch sagen was du machen musst oder nicht

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Miripiri16 
Fragesteller
 26.09.2014, 14:42

Aber wenn ich eine Ausbildung mache geh ich ja zur Berufsschule also auch noch Schule

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dBadura  26.09.2014, 14:50
@Miripiri16

Das ist aber was komplett anderes. Sind in deinem Bekanntenkreis alle mindestens 12 Jahre zur Schule gegangen? Ich glaube nicht! Warum sollte es denn dann überhaupt unterschiedliche Schulen geben? Dann könnte man das Abitur ja auch sofort für alle vorschreiben. Du kannst dich einfach von deiner Schule abmelden und machen was auch immer du willst.

Die Vollzeitschulpflicht erstreckt sich in der Regel auf zehn Schulbesuchsjahre.

Die Anzahl der Schulbesuchsjahre ist hierbei nicht mit der Nummer der besuchten Jahrgangsstufe zu verwechseln: Für einen Schüler, der z. B. zweimal eine Klassenstufe wiederholen musste, endet die Vollzeitschulpflicht nach 10 Schulbesuchsjahren danach bereits zum Ende der 7. bzw. 8. Klasse. Übersprungene Klassen hingegen werden anerkannt, so dass die Vollzeitschulpflicht hier nach Klasse 9 bzw. 10 enden kann trotz erst beispielsweise sieben erfolgter Schulbesuchsjahre.

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Miripiri16 
Fragesteller
 26.09.2014, 15:00

Ich werde nächste Woche nochmal beim Schulamt anrufen und mich genau informieren Es gibt ja auch noch n Jahrespraktikum da müsste man dann natürlich noch n schulplatz bekommen

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dBadura  26.09.2014, 15:05
@Miripiri16

Warum fragst du hier eigentlich Leute wenn du ihnen sowieso nicht glaubst?

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Miripiri16 
Fragesteller
 26.09.2014, 20:55

Ich bin mir da einfach nur nicht sicher weil ich bis jetzt von jedem den ich gefragt habe gehört habe dass ich bis 18 schulpflichtig bin

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