Fragestellung für Stasi-Präsentation?

2 Antworten

Nichts symbolisiert besser die Stasi/MfS als die juristische Aufarbeitung der begangenen Verbrechen, was Du zum Leitthema deiner Präsentation machen kannst.

Leider gelang wie einst auch den Nazis nach dem WW2 vielen MfS Mitarbeitern die Flucht über die selbe Route wie die Nazi-Rattenlinie ,nach Latein-Amerika oder in korrupte Staaten Afrikas.

Strafverfolgung wegen MfS-Unrechts

Unter dem Begriff "MfS-Unrecht" werden verschiedenartige Straftaten zusammengefasst, die im Auftrag des MfS und zumeist von hauptamtlichen oder inoffiziellen MfS-Mitarbeitern begangen wurde. Die juristische Verfolgung von MfS-Unrecht in den 90er Jahren blieb weitgehend erfolglos. Insgesamt wurden 251 Personen wegen MfS-Unrechts angeklagt, nur in 87 Fällen erfolgte überhaupt ein Urteil, wobei das Strafmaß zumeist äußerst milde ausfiel.

Das MfS hat entscheidend dazu beigetragen, dass vielen DDR-Bürgern grundlegende Menschen- und Bürgerrechte vorenthalten blieben, und MfS-Mitarbeiter haben sich in großem Umfang strafbarer Methoden bedient. Das ist breiter Konsens. Die strafrechtliche Aufarbeitung von MfS-Straftaten war deshalb von hohen Erwartungen begleitet. Sie begann im Wesentlichen erst nach der Wiedervereinigung 1990 und war im Jahr 2000 weitgehend abgeschlossen.

Die strafrechtliche Ahndung war nur möglich, wenn eine Tat sowohl nach dem bisherigen DDR-StGB als auch nach gesamtdeutschem StGB strafbar war. Für die Urteilsfindung war sodann die jeweils mildere der beiden Normen anzuwenden. Auf diese Weise wurde u.a. dem Rückwirkungsverbot Rechnung getragen, und es wurden keine Sonderstraftatbestände geschaffen.

Ausnahmen gab es bei schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen, die entsprechend der "Radbruchschen Formel" geahndet werden konnten, auch wenn sie zum Tatzeitpunkt gesetzlich gedeckt waren. Dies kam vor allem bei den Mauerschützenprozessen zum Tragen.

Mit Gesetz vom 26.03.1993 beschloss der Bundestag, dass für systembedingtes DDR-Unrecht die Verjährung in der Zeit vom 11.10.1949 bis 02.10.1990 geruht hatte. Die meisten Delikte konnten die Staatsanwaltschaften ohne Antrag von Amts wegen verfolgen, einige (z. B. Öffnen von Briefsendungen oder heimliches Betreten der Wohnung) hingegen nur, wenn ein Geschädigter innerhalb einer sehr knapp bemessenen Frist einen Strafantrag stellte.

Bestimmte Delikte wie die Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses waren nach DDR-StGB zudem nur für Postmitarbeiter mit Strafe bedroht.

MfS-Straftaten umfassen eine große Bandbreite unterschiedlicher Handlungsweisen. Darin spiegelt sich der umfassende Anspruch des MfS wider, alle wesentlichen Bereiche in der DDR unter Kontrolle zu behalten.

Dementsprechend lassen sich die MfS-Straftaten in mehrere Deliktgruppen unterteilen: Abhören von Telefongesprächen, Öffnen von Briefsendungen, Entnahme von Geld- und Wertgegenständen aus Postsendungen, heimliches Betreten fremder Räumlichkeiten, Preisgabe von Informationen aus Mandats- und Patientenverhältnissen, Tötungsdelikte, Verschleppungen aus der Bundesrepublik in die DDR, Verrat und Denunziation, Drangsalierungen zur Aussageerzwingung, unerlaubte Festnahmen, Repressalien gegenüber Ausreiseantragstellern sowie sonstige Taten.

Faktisch kommt es hierbei zu Überschneidungen mit anderen Deliktgruppen des DDR-Unrechts, die getrennt betrachtet und statistisch erfasst wurden und in denen auch MfS-Mitarbeiter involviert sein konnten, wie den Misshandlungen in Haftanstalten, der Denunziation oder der Spionage.

Das gemeinsame Merkmal der MfS-Straftaten besteht deshalb nur darin, dass die Tat oder die Täter einen direkten Bezug zum MfS hatten. Insgesamt wurden in den 90er Jahren 251 Personen wegen Straftaten angeklagt, die sie im Auftrag des MfS begangen hatten; unter ihnen 182 hauptamtlicher und 42 inoffizieller MfS-Mitarbeiter.

Zwei Drittel der Strafverfahren endeten entweder mit Freispruch oder ohne ein Urteil, lediglich 87 Angeklagte wurden verurteilt. Dabei fielen die Strafen äußerst milde aus und beschränkten sich zumeist auf Freiheitsstrafen zur Bewährung, Geldstrafen oder Verwarnungen mit Strafvorbehalt (d.h. zur Bewährung ausgesetzte Geldstrafen).

Nur ein MfS-Offizier sowie zwei IM mussten eine Haftstrafe antreten; Ersterer wegen Beihilfe zum Mord (im Zusammenhang mit dem Sprengstoffattentat auf das "Maison de France" in Westberlin 1983), ein IM wegen dreifachen Mordversuchs (Anschläge auf den Fluchthelfer Wolfgang Welsch 1979-1981), ein anderer IM wegen Beihilfe zum versuchten Mord (Anschlag im Jahr 1975 auf den geflüchteten DDR-Bürger Siegfried Schulze, der in Westberlin spektakuläre Aktionen gegen die DDR unternahm).

Bilanzieren lässt sich, dass die strafrechtliche Aufarbeitung des MfS-Unrechts weitgehend erfolglos blieb. Es erwies sich als undurchführbar, Handlungen einzelner MfS-Mitarbeiter mit den Mitteln des Strafrechts des wiedervereinigten Deutschlands umfassend zu ahnden. Die Ursachen sind vielfältig: Der rechtliche Rahmen bot nur begrenzte Möglichkeiten, das MfS-Unrecht juristisch zu erfassen. Nicht jede Repressionsmaßnahme des MfS verstieß gegen geltende Gesetze.

Hinzu kamen überlastete Gerichte sowie Richter, die mit der MfS-Materie nicht vertraut waren. Die zuständigen Länderstaatsanwaltschaften betrieben die juristische Aufarbeitung mit sehr unterschiedlicher Intensität. Die geringe Zahl der Verurteilungen bedeutet deshalb nicht, dass über die verurteilten Fälle hinaus kein Unrecht durch das MfS begangen worden wäre.

Denn auch wenn nur relativ wenige Personen wegen MfS-Unrechts bzw. wegen DDR-Unrechts im Allgemeinen juristisch zur Verantwortung gezogen wurden, wurden andererseits weit über 100.000 frühere DDR-Bürger auf der Grundlage des 1. und 2. SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes für in der DDR erlittenes Unrecht strafrechtlich, verwaltungsrechtlich oder beruflich rehabilitiert.

Viele Unrechtstaten konnten aufgrund des Zeitfaktors nicht mehr geahndet werden, etwa Entführungsfälle aus den 50er Jahren. Das gegen Erich Mielke eingeleitete Strafverfahren wegen seiner Verbrechen als MfS-Chef musste 1998 wegen dauernder Verhandlungsunfähigkeit des inzwischen 90-Jährigen endgültig eingestellt werden.

Literatur
  • Bästlein, Klaus: Der Fall Mielke. Die Ermittlungen gegen den Minister für Staatssicherheit der DDR. Baden-Baden 2002.
  • Marxen, Klaus; Werle, Gerhard (Hg.): Strafjustiz und DDR-Unrecht. Dokumentation. Bd. 6: MfS-Straftaten. Berlin 2006.
  • Schißau, Roland: Strafverfahren wegen MfS-Unrechts. Die Strafprozesse bundesdeutscher Gerichte gegen ehemalige Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR. Berlin 2006.

https://www.stasi-unterlagen-archiv.de/mfs-lexikon/detail/strafverfolgung-wegen-mfs-unrechts/

Das Leben in der DDR

Die Stasi

Bespitzelung, Überwachung, Unterdrückung – der Staatssicherheitsdienst (Stasi) war die Kehrseite der DDR. Wer sich gegen die Regierung stellte, musste damit rechnen, von der Stasi verfolgt und überwacht zu werden.

Von Wiebke Ziegler

Schild und Schwert der ParteiAm 5. Februar 1950 wurde das Ministerium für Staatssicherheit, die Stasi, gegründet. Es galt als das "Schild und Schwert" der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED). Die Aufgabe der Stasi war es, jegliches Verhalten zu unterbinden, das der Regierung gefährlich werden konnte.

Minister für Staatssicherheit war zunächst Wilhelm Zaisser, gefolgt von Ernst Wollweber. Bekanntester und längster Amtsinhaber war Erich Mielke, der die Arbeit der Stasi von 1957 bis 1989 koordinierte. Er ließ ein umfassendes Überwachungssystem in der DDR einrichten.

Die zentrale Dienststelle des Ministeriums für Staatssicherheit war in Berlin angesiedelt. Daneben gab es viele kleinere Bezirks- und Kreisverwaltungen, die unter anderem Schulen, Kirchen, Betriebe und die Polizei überwachten. 1989 zählte das Ministerium mehr als 90.000 hauptamtliche Mitarbeiter.

Hinzu kamen rund 189.000 Mitarbeiter, die inoffiziell agierten, schätzte später der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR. Die Stasi überwachte somit fast alle Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens.

Ausgefeilte Methoden

Die Stasi-Mitarbeiter missachteten Menschenrechte und Persönlichkeitsrechte, um Bürger systematisch zu bespitzeln. Sie überwachten Systemkritiker, kontrollierten ihre Post, hörten Telefonate ab und verschafften sich unerlaubt Zutritt zu Wohnungen. Ihr Ziel: alles über das Leben des Betroffenen zu erfahren.

Die Stasi-Mitarbeiter verbreiteten Gerüchte, um Beziehungen zu Freunden und Kollegen zu belasten. Sie erzählten diesen etwa, dass der Betroffene alkoholabhängig, homosexuell oder rechtsextrem sei – oder, besonders perfide, dass er Kontakte zur Stasi pflege.

Halfen die Einschüchterungsversuche nicht, gingen die Experten von der Staatssicherheit noch einen Schritt weiter. Sie wendeten Gewalt an, beschädigten Wertgegenstände oder attackierten den Betroffenen selbst. Die Stasi-Mitarbeiter erteilten Hausverbote oder beschlagnahmten den Personalausweis, um eine Ausreise zu verhindern. Alle diese Maßnahmen sollten Systemkritiker einschüchtern.

Vernichtung von wichtigem Beweismaterial

Als die SED zusammenbrach, endete auch die Ära der Stasi. Das Ministerium für Staatssicherheit wurde zwar am 17. November 1989 zunächst umbenannt – in "Amt für Nationale Sicherheit". Lange halten konnte sich dieses jedoch nicht. Bereits einen Monat später wurde das Amt aufgelöst.

Tausende von Bürgern stürmten in jener Zeit die ehemaligen Dienststellen der Stasi, um noch vorhandene Akten sicherzustellen. Den Stasi-Mitarbeitern gelang es dennoch, vorher einen Großteil der Akten zu vernichten.

Das Bundesamt für Stasi-Unterlagen

Am 3. Oktober 1990 wurde der damalige Pfarrer und spätere Bundespräsident Joachim Gauck von der Bundesregierung zum Sonderbeauftragten für Stasi-Unterlagen ernannt. Seine Nachfolger wurden im Jahr 2000 Marianne Birthler und 2011 der Journalist Roland Jahn.

Die Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BStU) kümmerte sich mehr als 30 Jahre darum, die Akten zu sichern, zu archivieren und zu rekonstruieren. 2021 wurde die BStU aufgelöst und in das Bundesarchiv in Koblenz überführt.

In den Archiven der Behörde befinden sich laut eigenen Angaben 111 Kilometer sichergestelltes Aktenmaterial und 1,4 Millionen Fotos. Darüber hinaus gibt es unzählige Videos und Tonbänder der Abhörzentralen.

Das Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) von 1991 regelt, dass sowohl Privatpersonen als auch Institutionen und Journalisten Einblick in die Akten nehmen dürfen. Ehemalige DDR-Bürger können so erfahren, ob und wie die Stasi in ihr Leben eingegriffen hat, womöglich ohne dass sie es bemerkt haben.

Darüber hinaus trug die Arbeit der BStU dazu bei, die Geschichte der SED aufzuarbeiten. Die Bundesbehörde hatte den Auftrag, eine öffentliche Auseinandersetzung mit der totalitären Herrschaft in der DDR zu ermöglichen, indem sie über die Arbeitsweise und die Methoden der Stasi und damit auch der SED berichtete.

https://www.planet-wissen.de/geschichte/ddr/das_leben_in_der_ddr/pwiediestasi100.html

Foliensatz für den Unterricht
Der Foliensatz für den Unterricht hilft Lehrkräften dabei, die Grundzüge der Struktur und Methoden sowie die Besonderheiten der DDR-Staatssicherheit im Unterricht zu erklären. Das Material umfasst insgesamt zehn Folien mit grundlegenden Hintergrundtexten.
https://www.stasi-unterlagen-archiv.de/informationen-zur-stasi/bildung/materialien-fuer-den-unterricht/foliensatz-fuer-den-unterricht/
Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Bluemie  05.05.2023, 10:27

Wieder mal eine perfekte Antwort. Vielen Dank-

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Was ist an der Stasi anders gewesen, als anderen Geheimdiensten, in anderen Staaten?

Und schon kannst du loslegen und das in neine Sektionen sogar nochneinteilen.

Bluemie  05.05.2023, 10:22

In Bezug auf Nordkorea, Iran, Belarus oder heute Russland gebe ich Dir hier sogar recht.

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