Fragesatz Genitivus Possessivus?

2 Antworten

Eine solche Regel kannst du wieder ganz schnell vergessen. Im Deutschen kann man kaum einen Unterschied zwischen dem Gen. und Dat. possessivus ausmachen. Übersetze es so, wie du es für richtig hältst!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studium der lateinischen Philologie
Hikoba231 
Fragesteller
 06.08.2023, 12:05

Die Regel lautet ja,

dass der Dativus Possessivus den Besitz betont (wer hat / besitzt etwas)

und der Genitivus Possesivus den Besitzer. (wem gehört etwas)

Das "besitzen", Der Kaufmann besitzt ein Haus, betont ja eher den Besitz.
(wörtl.: Dem Kaufmann ein Haus zu eigen.)

Das "gehören", Das Haus gehört dem Kaufmann, betont eher den Besitzer.
(wörtl.: Das Haus ist das (Haus) des Kaufmanns)

Also diese Regeln jetzt vergessen wollen und alles gleich zu übersetzen würde ich jetzt nicht wollen.

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muhh7  06.08.2023, 12:22
@Hikoba231

Wie gesagt. Mach wie du es für das Beste hältst. Ich für meinen Teil unterscheide da im Deutschen nicht. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass dir niemand ankreiden wird, ob du den Possessivus jetzt mit "gehören" oder "besitzen" übersetzt.

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Ich würde "Cui liber est?" nicht mit "Wer hat das Buch?", sondern mit "Wer hat ein Buch?" übersetzen. Die Frage "Wer hat das Buch?" stellt ja gar nicht den Besitzer in den Mittelpunkt, sondern vor allem den jetzigen Aufenthaltsort des Buches = Wer hat es gerade? Wer hält es gerade fest? Wo ist das Buch? ... Wenn meine Deutung nicht daneben liegt, wäre das eher "Quis librum habet/tenet?" oder: "Cui liber in manibus est?" [Wenn mit "das Buch" dagegen gar nicht ein einziges Buch gemeint ist, sondern Kopien eines bestimmten Buchs, dann passt die Frage ...]

Aber zum eigentlichen Punkt, muhh7 hat schon recht, aber wenn du eine Regel möchtest, bitte sehr:

Übersetze den dativus possessivus mit "gehören" oder "haben" - verwende bei Abstrakta "haben", nicht "gehören"!

Übersetze den genitivus possessivus ...

  • als Attribut mit Genitiv oder falls nötig mit "von"
  • als Prädikatsnomen, indem du einen Zusatz wie "Eigentum von" , "eine Eigenschaft von", "ein Merkmal/Zeichen von/für" ergänzt. Statt "X ist Eigentum von Y." kannst du auch "X gehört Y." schreiben. Statt "X ist ein Zeichen von Y." kannst du auch "X zeichnet Y aus." übersetzen.

Übersetze den gen.poss. als Prdikatsnomen bei "esse" niemals mit "haben".

Die Frage "Cuius liber est?" kannst du übersetzen mit "Wessen Buch ist das?". Du darfst aber genauso gut "Wem gehört das Buch?" verwenden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Habe Latein und Französisch auf Lehramt studiert.