Fragen zur Tanzlehrer ausbildung und den Berufsorganisationen?

4 Antworten

Du kannst als Tanzlehrer arbeiten wo Du willst und man Dich lässt. Tanzlehrer ist kein geschützter Beruf, jeder kann sich so nennen.

Der Deutsche Tanzsportverband bildet auch aus.

Alsooo…

Der Tanzlehrerberuf ist in Deutschland kein staatlich anerkannter, d. h. jeder kann sich ohne entsprechende Qualifikation Tanzlehrer nennen bzw. eine Tanzschule eröffnen.

Das scheint auch bei dem angesprochenen "bekannten" Tänzer der Fall zu sein, der mutmaßlich auf eine Karriere als Amateur- und/oder Profitänzer zurückblicken kann und nun daraus seinen Beruf gemacht hat. Da er aber – das nehme ich mal aufgrund der Darstellung in der Frage an – offenbar keine diesbezügliche Tanz

lehrer

ausbildung absolviert hat, kann er weder im ADTV noch im BDT Mitglied sein. Denn diese beiden Tanzlehrer-Berufsverbände setzen eine dreijährige, verbandsinterne Ausbildung als Zugangsvoraussetzung für die Voll-Mitgliedschaft voraus.

Fraglich ist, ob es – auch als ehemaliger (womöglich sehr erfolgreicher) Tänzer – sinnvoll ist, sich ohne entsprechende Ausbildung selbstständig zu machen. Denn als Tänzer erfolgreich gewesen zu sein, bedeutet nicht zwangsläufig, dass man auch ein guter

Lehrer

ist. So gibt es leider reichlich Beispiele, bei denen ehemalige (gute) Tänzer (Tanzsportler) als Tanzschulunternehmer fulminant gescheitert sind.

Auch wenn der Tanzlehrerberuf von Jedermann ohne jegliche Qualifikation ausgeübt werden kann, gilt hier (wie in jedem anderen Beruf) der Grundsatz, dass eine solide Ausbildung die Basis für einen späteren beruflichen Erfolg bildet. Insoweit ist der Ansatz absolut richtig, sich in einer ADTV- oder BDT-Tanzschule (daneben gibt es auch noch die Privatorganisation DTHO) um einen Ausbildungsplatz zu bewerben. Bei dieser Ausbildung handelt es sich um eine duale Vollzeitausbildung.

So umfasst z. B. die Berufsausbildung im ADTV eine praktische, tänzerische, fachlich-theoretische und überfachliche Ausbildung, die sich am Berufsbildungsgesetz orientiert. Dies bedeutet zugleich, dass man nicht mehr – wie früher in üblich – ein „Lehrgeld“ bezahlen muss, sondern dass die Ausbildungskosten von der eine(n) Auszubildende(n) beschäftigenden Tanzschule getragen wird und der/die Auszubildende eine Monatsvergütung erhält (also wie bei jeder anderen Lehre in einem anerkannten Ausbildungsberuf). Diese Monatsvergütung steigert sich üblicherweise mit zunehmender Ausbildungsdauer.

Die ADTV-Berufsausbildung geht über drei Jahre (Zwischenprüfungen nach dem 1. und 2., Abschlussprüfung nach dem 3. Jahr), ist qualitativ hochwertig und gilt als eine der besten in der Welt. Bestandteil dieser Ausbildung ist auch, dass man zwei Pflichtfächer eigener Wahl außerhalb von Gesellschaftstanz (Standard/Latein) belegen muss. Die Kindertanz-Ausbildung ist dabei eine von zahlreichen Möglichkeiten (z. B. Videoclip, Stepp, Tango Argentino, HipHop, Salsa usw.).

Der Deutsche Tanzsportverband (DTV) bietet keine Tanzlehrerausbildung sondern Übungsleiter- bzw. Tanz(sport)trainer-Ausbildungen an, an deren erfolgreichem Ende eine DOSB-Lizenz vergeben wird.

Hallo Isabell, 

Fritz hat bereits die wichtigsten Fakten sehr gut beschrieben. Ich kann dir nur dringend raten,  eine echte Ausbildung zu machen. Auch wenn sich jeder so nennen darf: ernsthafte Tanzschulen, die sich fördern und dir ein Gehalt bezahlen,  von dem du auch leben kannst, stellen dich ohne diese Ausbildung nicht ein. 

<

p>Seit 2014 gibt es in Deutschland sogenannte "Bewerbertage für ADTV-TanzlehrerIn". Hier lernst du mit einer Anfahrt mehrere Tanzschulen kennen, die auch wirklich Azubis suchen. Google mal nach ADTV Bewerbertag, oder schau hier nach: http://ich-werde-tanzlehrer.de/mobil/Bewerbertag </p>

Ich wünsche dir viel Spaß und Erfolg! 

Oliver vom Team 

ich-werde-tanzlehrer.de