Fragen zum Fahrzeug zulassen Hilfe?

4 Antworten

Das hast Du richtig erkannt.

Du kannst mit den entwerten Kennzeichen mit dem abgemeldeten Auto zum Autohaus oder nachhause fahren. Das steht in §12(4) ZFV.

Dahinter steht der Sinn, dass das Kennzeichen bis 23:59 Uhr noch dem Fahrzeugzugeordnet ist und Steuer sowie Versicherung für den Tag bezahlt sind.

Wenn Du aber das Kennzeichen sofort auf das neue Fahrzeug zulässt, geht es nicht, weil das Kennzeichen dann sofort einem anderen Fahrzeug zugeordnet wurde.

Damit würdest Du den Tatbestand des Kennzeichenmissbrauchs des §22 StVG erfüllen, denn Du hast wissentlich und absichtlich an dem alten Fahrzeug das Kennzeichen eines anderen angebracht, um eine Zulassung vorzutäuschen.

Das ist eine Straftat, die mit Geld oder Gefängnisstrafe geahndet werden kann.

In der Praxis wird man das aber vermutlich tolerieren, aber eien Rechtsanspruch wirst Du darauf nicht haben


lesterb42  13.01.2024, 17:51
mit dem abgemeldeten Auto zum Autohaus oder nachhause fahren. Das steht in §12(4) ZFV.

Genau das hatte ich gesucht und steht leider so nicht in dieser Vorschrift, da ist von "Rückfahrt" die Rede. die hier nun nicht vorliegt.

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TransalpTom  13.01.2024, 19:26
@lesterb42

Da steht Rückfahrt, es ist aber kein Ziel und kein Weg definiert.
Wenn man das Auto bereits ans Autohaus verkauft hat, ist das die Rückfahrt zum Autohaus. Welchen Weg man bei der Rückfahrt nimmt, ist auch nicht definiert, sonst müsste im Gesetzestext stehen "auf kürzestem Wege" oder wie bei Kurzzeitkennzeichen ohne gültige HU "im Zulassungsbezirk".

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lesterb42  14.01.2024, 09:38
@TransalpTom
Wenn man das Auto bereits ans Autohaus verkauft hat, ist das die Rückfahrt zum Autohaus,

Rückfahrt wäre es, wenn er vom Autohaus aus zur Zulassungsstelle gestartet wäre. Das lässt sich dann aber sich so einrichten.

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Mit Kurzzeitkennzeichen! Alles andere wäre sicher nicht gestattet, da das Fahrzeug nicht mehr zugelassen ist oder beim Autohaus nachfragen, ob sie Dir zu diesem Zweck eine "06er-Nummer" ("rotes" Kennzeichen für Probefahrten) überlassen. Alternativ einen Abschleppdienst beauftragen...was vermutlich teurer wird


carolina1 
Fragesteller
 13.01.2024, 10:38

Und wenn ich die Unterlagen per Post bekomme ?

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Tuedelsen  13.01.2024, 10:43
@carolina1

...das Problem ist ja, dass Dein altes Fahrzeug dann nicht mehr zugelassen ist. Und somit im Straßenverkehr nicht mehr bewegt werden darf. Im Extremfall bestünde sogar der Verdacht auf Urkundenfälschung (oder Missbrauch), würde man Dich dann mit dem alten Fahrzeug und den Kennzeichen, auf das das neue Fahrzeug zugelassen ist, anhalten. Willst Du es legal überführen, bleiben nur die drei genannten Varianten....wobei ich schon denke, dass das Autohaus sicher bereit ist, Dir dafür rote Nummern zur Verfügung zu stellen.Einfach mal nachfragen.

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carolina1 
Fragesteller
 13.01.2024, 10:40
  1. Fahrzeug abmelden
  2. zum Autohaus fahren mit entstempelten Schilder ?
  3. Neues Fahrzeug holen mit kurzzeitkennzeichen zurück zur Zulassungsstelle und dann neues Fahrzeug anmelden
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Tuedelsen  13.01.2024, 10:47
@carolina1

Du willst mit dem neuen Fahrzeug zur Zulassungsstelle (ich war von einer "Online-Ummeldung" ausgegangen!). Dann müsstest Du zweimal Kurzzeitkennzeichen haben....versuch's mit den "roten Nummern", die darf man umschrauben.

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allo,

allgemein macht das der Leasinghändler.

Gruß

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Im gesamten Leben aufgepasst

carolina1 
Fragesteller
 13.01.2024, 10:34

Ich muss das Fahrzeug selber zulassen

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Tuedelsen  13.01.2024, 10:49
@premme

...Du meinst sicher einen Zulassungsdienst...Die Zulassungsstelle ist die zulassende Behörde...^^

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lesterb42  13.01.2024, 10:41
Leasinghändler.

Was ist denn ein Leasinghändler?

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lesterb42  13.01.2024, 10:43
@premme

Und Hosenträger sind wärmer als Schnürsenkel.

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