Fragen zum Fahrzeug zulassen Hilfe?
Und zwar muss ich mein Leasingfahrzeug abmelden. Und das Kennzeichen auf das neue Fahrzeug übernehmen.
Ich muss dann praktisch mit mein abgemeldeten Fahrzeug zum Autohaus fahren und mein neues Fahrzeug holen. Da die Schilder entstempelt werden und die neuen Plaketen drauf kommen vom neuen Fahrzeug weiß ich nicht wie ich zum Autohaus kommen soll da ich ja dann mein neues Fahrzeug abholen muss. Kann mir da jemand helfen? Ich kann ja schlecht die neuen Schilder auf das abgemeldeten Auto drauf machen da die Schilder ja Fahrzeug bezogen sind
4 Antworten
Das hast Du richtig erkannt.
Du kannst mit den entwerten Kennzeichen mit dem abgemeldeten Auto zum Autohaus oder nachhause fahren. Das steht in §12(4) ZFV.
Dahinter steht der Sinn, dass das Kennzeichen bis 23:59 Uhr noch dem Fahrzeugzugeordnet ist und Steuer sowie Versicherung für den Tag bezahlt sind.
Wenn Du aber das Kennzeichen sofort auf das neue Fahrzeug zulässt, geht es nicht, weil das Kennzeichen dann sofort einem anderen Fahrzeug zugeordnet wurde.
Damit würdest Du den Tatbestand des Kennzeichenmissbrauchs des §22 StVG erfüllen, denn Du hast wissentlich und absichtlich an dem alten Fahrzeug das Kennzeichen eines anderen angebracht, um eine Zulassung vorzutäuschen.
Das ist eine Straftat, die mit Geld oder Gefängnisstrafe geahndet werden kann.
In der Praxis wird man das aber vermutlich tolerieren, aber eien Rechtsanspruch wirst Du darauf nicht haben
Da steht Rückfahrt, es ist aber kein Ziel und kein Weg definiert.
Wenn man das Auto bereits ans Autohaus verkauft hat, ist das die Rückfahrt zum Autohaus. Welchen Weg man bei der Rückfahrt nimmt, ist auch nicht definiert, sonst müsste im Gesetzestext stehen "auf kürzestem Wege" oder wie bei Kurzzeitkennzeichen ohne gültige HU "im Zulassungsbezirk".
Wenn man das Auto bereits ans Autohaus verkauft hat, ist das die Rückfahrt zum Autohaus,
Rückfahrt wäre es, wenn er vom Autohaus aus zur Zulassungsstelle gestartet wäre. Das lässt sich dann aber sich so einrichten.
Mit Kurzzeitkennzeichen! Alles andere wäre sicher nicht gestattet, da das Fahrzeug nicht mehr zugelassen ist oder beim Autohaus nachfragen, ob sie Dir zu diesem Zweck eine "06er-Nummer" ("rotes" Kennzeichen für Probefahrten) überlassen. Alternativ einen Abschleppdienst beauftragen...was vermutlich teurer wird
...das Problem ist ja, dass Dein altes Fahrzeug dann nicht mehr zugelassen ist. Und somit im Straßenverkehr nicht mehr bewegt werden darf. Im Extremfall bestünde sogar der Verdacht auf Urkundenfälschung (oder Missbrauch), würde man Dich dann mit dem alten Fahrzeug und den Kennzeichen, auf das das neue Fahrzeug zugelassen ist, anhalten. Willst Du es legal überführen, bleiben nur die drei genannten Varianten....wobei ich schon denke, dass das Autohaus sicher bereit ist, Dir dafür rote Nummern zur Verfügung zu stellen.Einfach mal nachfragen.
- Fahrzeug abmelden
- zum Autohaus fahren mit entstempelten Schilder ?
- Neues Fahrzeug holen mit kurzzeitkennzeichen zurück zur Zulassungsstelle und dann neues Fahrzeug anmelden
Du willst mit dem neuen Fahrzeug zur Zulassungsstelle (ich war von einer "Online-Ummeldung" ausgegangen!). Dann müsstest Du zweimal Kurzzeitkennzeichen haben....versuch's mit den "roten Nummern", die darf man umschrauben.
allo,
allgemein macht das der Leasinghändler.
Gruß
Ich kann ja schlecht die neuen Schilder auf das abgemeldeten Auto drauf machen da die Schilder ja Fahrzeug bezogen sind
Doch, das scheint die Lösung zu sein. Ob Autohaus auch geht, weiß ich nicht, nach Hause dürftest du wohl so fahren.
https://www.autozeitung.de/ungestempelte-kennzeichen-fahren-ohne-zulassung-134010.html
Genau das hatte ich gesucht und steht leider so nicht in dieser Vorschrift, da ist von "Rückfahrt" die Rede. die hier nun nicht vorliegt.